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Teilnahme- und Nutzungsbedingungen der DEHN SE für den Closed-Beta-Test der Applikation DEHNwork für iOS und Android Betriebssysteme

Stand: 12.01.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Die DEHN SE („Wir“ oder „Uns“) beabsichtigt, die neue Applikation DEHNwork für iOS und Android Betriebssysteme („Beta-Software“) vor der allgemeinen Markteinführung für einen begrenzten Zeitraum mittels eines sog. Closed-Beta-Tests zu testen („Beta-Test“) und auf der Grundlage der Ergebnisse des Beta-Tests zu verbessern und weiter zu entwickeln. 

2. Zeitraum und Dauer, Abbruch, Ausschluss

2.1 Den Testzeitraum - insbesondere dessen Ende - bitte jedem Pilotkunden mindestens per E-Mail mitteilen.

2.2 Wir behalten uns vor, den Beta-Test jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verkürzen oder zu beenden. Wir behalten uns ferner vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer gegen diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen verstößt.

3. Nutzungsrechte

3.1 Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen räumen wir dem Teilnehmer für den Testzeitraum ein begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches und kostenfreies Nutzungsrecht an der Beta-Software zur Installation auf einem mobilen Endgerät, auf dem das Betriebssystem Android mindestens in der Version xxxxxx oder Android mindestens in der Version xxxxxx installiert ist, zum Betrieb im Objektcode ein, und zwar ausschließlich zum Zwecke des Tests und der Evaluierung der Eigenschaften und der Funktionalität der Beta-Software durch den Teilnehmer und seine Mitarbeiter, nicht aber für den allgemeinen gewerblichen Gebrauch. 

3.2 Die Rückübersetzung des Programmcodes der Beta-Software in eine höhere Codeform („Dekompilierung“) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Beta-Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig. 

3.3 Sofern wir dem Teilnehmer Ergänzungen (Patches) oder eine Neuauflage der Beta-Software überlassen, unterliegen diese ebenfalls den Bestimmungen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen. 

4. Eingeschränkte Funktionalität

4.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Beta-Software um eine vorläufige, noch unfertige und nicht vollständig getestete Version der Applikation DEHNwork handelt. Die Beta-Software entspricht deshalb nicht dem Leistungs- und Qualitätsstandard einer endgültigen und von uns zur kommerziellen Verwendung freigegebenen Software. Der Teilnehmer muss deshalb damit rechnen, dass die Beta-Software möglicherweise noch nicht vollständig ordnungsgemäß funktioniert. Der Teilnehmer verwendet die Beta-Software auf eigene Gefahr.

4.2 Da die Beta-Software noch nicht dem Leistungs-, Qualitäts- und Sicherheitsstandrd entspricht, darf der Teilnehmer die Beta-Software nur zu Test- und Evaluierungszwecken verwenden. Dem Teilnehmer ist es ausdrücklich untersagt, die Beta-Software für den kommerziellen Einsatz zu verwenden.

4.3 Der Teilnehmer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Beta-Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. Datensicherung, regelmäßige Überprüfung der Datenver-arbeitungsergebnisse). 

4.4 Der Teilnehmer beachtet die von uns für die Installation und den Betrieb der Beta-Software gegebenen Hinweise.

4.5 Wir behalten uns ausdrücklich vor, keine kommerzielle Version der Applikation DEHNwork herauszugeben.

5. Feedback zu Beta-Software

5.1 Der Teilnehmer wird uns während und nach dem Ende des Testzeitraums über die Eigenschaften und die Funktionalität sowie über etwaige Fehler und sonstige Unregelmäßigkeiten der Beta-Software berichten. 

5.2 Wir sind unwiderruflich berechtigt, die Ideen, Vorschläge, Empfehlungen oder sonstiges Feedback des Teilnehmers für eigene Zwecke zu nutzen. Dabei sind wir nicht zu Zahlungen, etwa einer Lizenzgebühr verpflichtet. Der Teilnehmer erwirbt aufgrund seiner etwaigen Ideen, Vorschläge, Empfehlungen oder seines sonstigen Feedbacks keine Rechte oder Lizenzen an der (Beta-) Software DEHNwork selbst wenn wir die Ideen, Vorschläge, Empfehlungen oder sonstiges Feedback des Teilnehmers in die (Beta-) Software DEHNwork integrieren sollten.

6. Gewährleistung

6.1 Wir gewährleisten keine bestimmten Eigenschaften oder Funktionalitäten der Beta-Software. Insbesondere gewährleisten wir nicht, dass die Beta-Software den speziellen Erfordernissen des Teilnehmers entspricht.

7. Haftung

7.1 Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für Arglist und von uns übernommene Beschaffenheits- oder sonstige Garantien. 

7.2 Unsere Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, dass der Teilnehmer nachweist, dass der Datenverlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

8. Laufzeit

8.1 Die von uns eingeräumten Nutzungsrechte an der Beta-Software enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch uns bedarf. Nach Ablauf des mitgeteilten Testzeitraums sollte die Nutzungsmöglichkeit der Beta-Version inaktiv geschaltet werden. Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen. 

8.2 In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung gibt der Teilnehmer die Beta-Software unverzüglich an uns heraus und löscht bzw. deinstalliert sämtliche Kopien, soweit er nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist. 

9. Geheimhaltung

9.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Anbahnung und der Durchführung des Beta-Tests erlangten Kenntnisse, von als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen ("vertrauliche Informationen") zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des Beta-Tests zu verwenden. Zu den vertraulichen Informationen gehört insbesondere die Beta-Software und ihre Anwendungs- und Begleitdokumentation.

9.2 Der Teilnehmer wird angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen und zur Vermeidung der Offenlegung, des unerlaubten Zugriffs und der unerlaubten Nutzung der vertraulichen Informationen ergreifen. Insbesondere wird der Teilnehmer nur solchen seiner Organe, Angestellten, Mitarbeitern, Bevollmächtigten und Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die von diesen Informationen Kenntnis erlangen müssen, um den Beta-Test durchzuführen.

9.3 Der Teilnehmer wird sicherstellen, dass sämtliche seiner Organe, Angestellten, Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Berater, soweit rechtlich zulässig, durch Gesetz oder Vertrag zur Geheimhaltung verpflichtet sind und die Bestimmungen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen einhalten.

9.4 Keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziff. 9 sind Informationen, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung bereits offenkundig oder dem Teilnehmer bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung ohne Verschulden des Teilnehmers offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung dem Teilnehmer von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; oder (iv) vom Teilnehmer eigenständig und ohne Nutzung unserer vertraulichen Informationen entwickelt worden sind. 

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

10.1 Auf diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts Anwendung. 

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Nürnberg, Deutschland. Wir sind auch berechtigt, am satzungsmäßigen Sitz des Teilnehmers zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers erkennen wir nur dadurch an, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

11.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. 

11.3 Sollten Bestimmungen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten.

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