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Lieferkettensorgfaltspflicht
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG)

Menschenrechtliche und ökologische Anforderungen

Wir handeln heute – für ein sicheres Morgen.​
Langfristiges, ganzheitliches Denken und Handeln zeichnet uns seit der Unternehmensgründung 1910 aus. Wir betrachten es als unsere unternehmerische Verpflichtung, Verantwortung für unser Handeln zu übernehmen, Ressourcen zu schützen und zukünftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu übergeben. Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Internationalisierung stehen deshalb im Fokus unserer Unternehmensstrategie. ​

Bestandteil dieser Verpflichtung ist daher auch unser ausdrückliches Bekenntnis als DEHN SE zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt. Wir wollen weltweit gemeinsam wachsen, uns technologisch weiterentwickeln und unser Geschäft verantwortungsvoll gestalten. ​

Für uns bedeutet das: Wirtschaftliches Wachstum und der Schutz von Ressourcen und Menschen müssen Hand in Hand gehen.​

Dies umschließt auch die folgenden Sorgfaltspflichten, die in § 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannt sind:​

  • Verbot von Kinderarbeit
  • Verbot von Zwangsarbeit/Sklaverei
  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Missachtung der Vereinigungsfreiheit
  • Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung
  • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
  • Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umweltverunreinigungen
  • Widerrechtliche Verletzung von Landrechten
  • Verbot der Beauftragung von menschenrechtsverletzenden Sicherheitskräften
  • Verbotene Nutzung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)
  • Verbote zur Nutzung persistenter organischer Stoffe (Stockholmer Übereinkommen)
  • Verbote zur Ein-/Ausfuhr gefährlicher Abfälle (Basler Übereinkommen)

LkSG - Menschenrechtsbeauftragter

Die DEHN SE hat einen LkSG-Menschenrechtsbeauftragten benannt, der das Risikomanagement für den eigenen Geschäftsbereich und die gesamte Lieferkette überwacht. Der Menschenrechtsbeauftragte berichtet direkt an den Vorstand.

Benjamin Götz - LkSG-Menschenrechtsbeauftragter DEHN SE

LkSG-Menschenrechtsbeauftragter DEHN SE

Benjamin Götz

Telefon: +49 9181 906 1493

Beschwerdeverfahren

Um mögliche Schäden im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit abwenden zu können, ist es uns ein wichtiges Anliegen, von möglichen Rechtsverletzungen frühzeitig Kenntnis zu erlangen. Hierfür haben wir DEHNspeakup als webbasiertes Hinweisgebersystem eingerichtet. ​

Hierüber können Sie Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie auch allgemeine Regelverstöße oder Missstände melden. Sämtliche erhaltene Informationen werden vertraulich behandelt und Beschwerden können auch anonym eingereicht werden. 

Erreichen können Sie unser Hinweisgebersystem DEHNspeakup (inkl. LkSG-Beschwerdeverfahrensordnung) rund um die Uhr über den nachfolgenden Link.

LkSG-Grundsatzerklärung

Erfahren Sie in unserer offiziellen LkSG-Grundsatzerklärung mehr über unsere betrieblichen Prozesse zur Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). 

BAFA - Bericht

Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für das Geschäftsjahr 2023/2024

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