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Nutzungsbedingungen der DEHN SE betreffend der Nutzung von Prototypen des Spannungswarners DEHNsense EFD

Stand: 12.01.2024

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die DEHN SE („Wir“ oder „Uns“) beabsichtigt, einzelne Prototypen des Spannungswarners DEHNsense EFD („Prototypen“) vor der allgemeinen Markteinführung durch ausgewählte Pilotkunden testen zu lassen („Felderprobung“) und auf der Grundlage der Ergebnisse der Felderprobung ggf. zu verbessern und weiter zu entwickeln.

1.2 Die Prototypen verbleiben in unserem Eigentum und werden dem Pilotkunden lediglich leihweise für einen von uns bestimmten Zeitraum („Erprobungszeitraum“) zur Verfügung gestellt. Den genauen Erprobungszeitraum - insbesondere dessen Ende - bitte jedem Pilotkunden mindestens per E-Mail mitteilen. Der Pilotkunde wird die Prototypen ausschließlich zum Zwecke der Felderprobung einsetzen. Eine (auch nur zeitweise) Überlassung oder Weiterveräußerung der Prototypen an Dritte ist dem Pilotkunden nicht gestattet.

1.3 Wir behalten uns vor, die Felderprobung jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verkürzen oder zu beenden. Wir behalten uns ferner vor, Pilotkunden aus wichtigem Grund auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Pilotkunde gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.

2. Eingeschränkte Funktionalität

2.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Prototypen um eine vorläufige, noch unfertige und nicht vollständig getestete und noch nicht zugelassene Vorserien-Version handelt, für die auch noch keine CE-Konformitätserklärung vorliegt. Die Prototypen entsprechen deshalb nicht dem Leistungs-, Qualitäts- und Sicherheitsstandard einer endgültigen und von uns zur kommerziellen Verwendung freigegebenen Version und entsprechen ggf. – jedenfalls formell – auch nicht allen produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen. Der Pilotkunde ist sich deshalb bewusst, dass die Prototypen möglicherweise noch nicht vollständig ordnungsgemäß funktionieren. Der Pilotkunde verwendet die Prototypen auf eigene Gefahr.

2.2 Da die Prototypen noch nicht dem Leistungs-, Qualitäts- und Sicherheitsstandard entsprechen, darf der Pilotkunde die Prototypen ausschließlich zu Test- und Evaluierungszwecken, nicht aber für den kommerziellen Einsatz verwenden.

2.3 Der Pilotkunde beachtet die von uns für die Nutzung der Prototypen empfohlenen Sicherheits- und Warnhinweise. Die Prototypen dürfen insbesondere nur in der Annäherungszone und nicht in der Gefahrenzone getragen werden.

2.4 Sofern Mitarbeiter des Pilotkunden oder sonstige Dritte mit den Prototypen in Berührung kommen sollten, wird der Pilotkunde diese über die Inhalte dieser Nutzungsbedingungen und insbesondere über die von uns für die Nutzung der Prototypen empfohlenen Sicherheits- und Warnhinweise rechtzeitig vorab in geeigneter Weise informieren. Der Pilotkunde wird darauf achten, dass nur qualifizierte und geschulte Mitarbeiter oder Dritte die Prototypen verwenden.

2.5 Wir behalten uns ausdrücklich vor, keine kommerzielle Version der Prototypen herauszugeben.

3. Feedback zur Testphase

3.1 Der Pilotkunde wird uns während und nach Ende des Testphasenzeitraums über die Eigenschaften und die Funktionalität sowie über etwaige Defekte und sonstige Unregelmäßigkeiten der Prototypen berichten.

3.2 Wir sind unwiderruflich berechtigt, die Daten, Ideen, Vorschläge, Empfehlungen oder sonstiges Feedback des Pilotkunden für eigene Zwecke zu nutzen. Dabei sind wir nicht zu Zahlungen verpflichtet. Der Pilotkunde erwirbt aufgrund seiner etwaigen Daten, Ideen, Vorschläge, Empfehlungen oder seines sonstigen Feedbacks keine Rechte an den Prototypen, selbst wenn wir die Daten, Ideen, Vorschläge, Empfehlungen oder sonstiges Feedback des Pilotkunden bei der (Weiter-) Entwicklung der Prototypen berücksichtigen sollten.

4. Gewährleistung

Wir gewährleisten keine bestimmten Eigenschaften oder Funktionalitäten der Prototypen. Insbesondere gewährleisten wir nicht, dass die Prototypen den speziellen Erfordernissen des Pilotkunden entsprechen.

5. Haftung, Freistellung

5.1 Es besteht Einigkeit darüber, dass die Prototypen im Rahmen der Felderprobung nicht auf dem Markt bereitgestellt werden (vgl. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 ProdSG) und die diesbezüglichen Anforderungen daher nicht gelten.

5.2 Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für Arglist und von uns übernommene Beschaffenheits- oder sonstige Garantien.

5.3 Die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruchs ist summenmäßig – außer bei Vorsatz – auf 10.000 EUR pro schädigendes Ereignis begrenzt. Wir haften – außer bei Vorsatz – nicht für (Mangel-) Folgeschäden und Vermögensschäden wie z.B. entgangener Gewinn, Schäden aus Nichtlieferung, Betriebs-, Produktionsausfall oder Nutzungsausfall.

5.4 Der Pilotkunde wird uns von allen Aufwendungen, Kosten und Schäden (einschließlich Ansprüchen Dritter), die uns aus einer schuldhaften Missachtung der Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen sowie der von uns für die Nutzung der Prototypen empfohlenen Sicherheits- und Warnhinweise durch den Pilotkunden entstehen, freistellen.

6. Laufzeit

6.1 Die von uns eingeräumte Gebrauchsüberlassung der Prototypen endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch uns bedarf, mit Ablauf des Erprobungszeitraums. Beide Parteien sind berechtigt, die Gebrauchsüberlassung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.

6.2 In allen Fällen der Beendigung gibt der Pilotkunde die Prototypen unverzüglich an uns heraus.

7. Geheimhaltung

7.1 Der Pilotkunde ist verpflichtet, alle im Rahmen der Anbahnung und der Durchführung der Felderprobung erlangten Kenntnisse von als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen („vertrauliche Informationen“) zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung der Felderprobung zu verwenden. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere die Prototypen, deren Eigenschaften und Leistungsparameter, sowie ihre Nutzungs- und Begleitdokumentation.

7.2 Der Pilotkunde wird angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen und zur Vermeidung der Offenlegung, des unerlaubten Zugriffs und der unerlaubten Nutzung der vertraulichen Informationen ergreifen. Insbesondere wird der Pilotkunde nur solchen seiner Organe, Angestellten, Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Berater Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die von diesen Informationen Kenntnis erlangen müssen, um die Felderprobung durchzuführen.

7.3 Der Pilotkunde wird sicherstellen, dass sämtliche seiner Organe, Angestellten, Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Berater, soweit rechtlich zulässig, durch Gesetz oder Vertrag zur Geheimhaltung verpflichtet sind und die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen einhalten.

7.4 Der Pilotkunde ist verpflichtet die vertraulichen Informationen weder nachzukonstruieren, zu demontieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zurückzubauen noch zu emulieren oder zu beobachten oder zu untersuchen, sofern dies nicht für den Zweck der Testphase erforderlich ist und wir dem zuvor ausdrücklich mindestens in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt haben (Beschränkung des Reverse Engineering).

7.5 Keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziff. 7 sind Informationen, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung bereits offenkundig oder dem Pilotkunden bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung ohne Verschulden des Pilotkunden offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung dem Pilotkunden von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; oder (iv) vom Pilotkunden eigenständig und ohne Nutzung unserer vertraulichen Informationen entwickelt worden sind.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

8.1 Auf diese Nutzungsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts Anwendung.

8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Nürnberg, Deutschland. Wir sind auch berechtigt, am satzungsmäßigen Sitz des Pilotkunden zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Pilotkunden erkennen wir nur dadurch an, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

9.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. 

9.3 Sollten Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten.

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