Beim Einsatz von Reinigungsgeräten ab 250 bar reicht entsprechend der DGUV 100-500 ein Nässeschutz nicht mehr aus. Seit April 2018 gehört die Gefahr Hochdruckwasserstrahl gemäß EU-Verordnung in die Risikokategorie lll. Das Tragen einer angemessenen zertifizierten Schutzausrüstung (PSA) ist Pflicht und soll vor schwerwiegenden Folgen für Leib und Leben schützen.
Diese Vorschriften sollten Sie kennen
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