Wiederkehrende Prüfungen von Schutz- und Hilfsmitteln

Wiederkehrende Prüfungen sind unabdingbar für die Sicherheit von Personen und Anlagen und gesetzlich wie normativ in unterschiedlichen Vorgaben definiert. Die regelmäßige Prüfung elektrischer Prüfmittel ist aber nicht nur eine Pflicht. Wer sie einhält und durchführt, profitiert davon: Geprüfte Geräte schützen Menschenleben, halten Anlagen am Laufen und sorgen für effizientere Betriebsabläufe.  

Hinweis: Keine Voranmeldung nötig! Einfach einsenden, mehr dazu weiter unten.  

Leistungsumfang, eine wiederkehrende Prüfung besteht aus:
Wiederholungsprüfung
technischer Prüfung
gegebenenfalls Reparatur
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Darum sind wiederkehrende Prüfungen wichtig:

Sicherheit von Personen  

Defekte oder nicht einwandfrei funktionierende Prüfmittel können eine Gefahr für den Anwender darstellen. Regelmäßige Prüfungen helfen daher, Unfälle und Schäden zu vermeiden.    

Gesetzliche Vorschriften und Normen 

Die Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlage und Betriebsmittel (DGUV) schreibt eine Frist zur Überprüfung von Spannungsprüfern, Phasenvergleichern und Spannungsprüfsystemen vor.  

Die „EN 61243-1 – Arbeiten unter Spannung – Spannungsprüfer” legt Anforderungen für kapazitive Spannungsprüfer zum Prüfen auf Spannungsfreiheit von elektrischen Anlagen fest. Richtig angewendet wird mit solchen Spannungsprüfern die Spannungsfreiheit einer elektrischen Anlage geprüft. 

Die „DIN EN 61230 – Arbeiten unter Spannung – Tragbare Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen“ legt Anforderungen für tragbare Vorrichtungen zum Erden und Kurzschließen von elektrischen Anlagen fest. Richtig angewendet stellen solche Vorrichtungen sicher, dass eine elektrische Anlage spannungsfrei ist und bleibt, während daran gearbeitet wird.   

 

 

Vermeiden von Ausfällen und Produktionsstillständen  

Ein frühzeitiges Erkennen von Defekten hilft, unerwartete Betriebsausfälle zu verhindern. Zudem wird die Nutzungsdauer der Prüfmittel verlängert und Kosten für Neuanschaffungen reduziert.  

Versicherungsschutz und Haftung 

Ohne dem Nachweis von regelmäßigen Prüfungen kann der Versicherungsschutz erlöschen. Im Schadensfall haftet der Betreiber, wenn keine vorschriftsmäßige Prüfung nachgewiesen werden kann. 

Prüffristen für Schutz- und Hilfsmittel nach DGUV Vorschrift 3

Die Prüffristen für Schutz- und Hilfsmittel zum sicheren Arbeiten in elektrischen Anlagen und persönliche Schutzausrüstungen sind in Tabelle 1C angegeben: 

Prüfobjekt

Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte; isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und Erdungsstangen 

Prüffrist 

vor jeder Benutzung 

Art der Prüfung 

auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel 

auf einwandfreie Funktion 

Prüfer 

Benutzer 

Prüfobjekt 

Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme (kapazitive Anzeigesysteme für Nennspannungen über 1 kV) 

Prüffrist 

alle 6 Jahre 

Art der Prüfung 

auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte 

Prüfer 

Elektrofachkraft 

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Wiederkehrende Prüfungen von Spannungsprüfern

Arbeiten an elektrischen Anlagen orientieren sich immer an den 5 Sicherheitsregeln. Gehen Sie für Ihr Team kein Risiko ein und lassen Sie die im Einsatz befindlichen Prüfgeräte regelmäßig prüfen.  

Unsere Leistungen bei der Prüfung umfassen:  

  1. Prüfung durch Besichtigen 
  2. Prüfung durch Handprobe 
  3. Prüfung durch Messen 
  4. Prüfung auf Ableitstrom 
  5. Prüfung auf Überbrückungssicherheit 
  6. Prüfung auf eindeutige Anzeige 

Weiter unten erklären wir, wie Sie uns Ihre Geräte zuschicken.  

Mehr zu den 5 Sicherheitsregeln
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Wiederkehrende Prüfungen von EuK-Vorrichtungen

Mit der Erdungs- und Kurzschließgarnitur (EuK-Vorrichtung) stellen Sie den spannungsfreien Zustand der Anlage für die Dauer der Arbeiten sicher. Achten Sie darauf, die regelmäßigen Prüfintervalle für EuK-Vorrichtungen einzuhalten.

Das steht in der Norm:

Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen nach DIN EN 61230 (VDE 0683-100): 2009-07 sind Sicherheitseinrichtungen und unterliegen den Anforderungen der regelmäßig wiederkehrenden Prüfung. 

Ungeprüfte, mangelhafte Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen sind aus berufsgenossenschaftlicher Erfahrung ein hohes Sicherheitsrisiko. Für die Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen sind nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100): 2009-10 Prüfungen erforderlich.  

Beiblatt 1, Absatz 4.2
Es beschreibt Instandhaltungsprüfungen (regelmäßige Überprüfung mit einem zerstörungsfreien, mehrstufigen Verfahren (LoRe-Messverfahren), die mögliche innere Seilschäden erkennen, ohne dabei die EuK-Vorrichtung zu zerstören. 

Mehr dazu finden Sie im Downloadbereich

Prüfung von EuK-Vorrichtungen – Ihre Möglichkeiten

So schicken Sie uns Ihre Geräte

Für die Prüfung Ihrer Geräte müssen Sie diese vorab NICHT anmelden.  

Die wiederkehrende Prüfung Ihrer Geräte wird über unseren Standort Neumarkt abgewickelt. 
Für einen reibungslosen Ablauf beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:

Zahl 1
Zahl 2

Rahmenbedingungen für die wiederkehrende Prüfung

  • Aufgrund hoher Nachfrage kann die Durchlaufzeit variieren. Bei Bedarf fragen Sie gern im Team “Auftragsmanagement, Service” nach. 
  • Nach diesen Kriterien wird die Prüfung durchgeführt:  Prüfkriterien  
  • Der Preis der wiederkehrenden Prüfung richtet sich nach der jeweiligen Geräteart: Preisübersicht 
  • Zu jeder bestandenen Prüfung erhalten Sie ein Prüfprotokoll und an jedem erfolgreich geprüften Gerät erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette am Gerät 
  • Ergibt sich bei der Prüfung, dass das Gerät defekt ist oder nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht, erhalten Sie in einem getrennten Schreiben einen Kostenvoranschlag für die Reparatur oder ein Angebot für ein vergleichbares Neugerät. 
  • Fremdgeräte können geprüft, aber nicht repariert werden. 
  • Der Rückversand erfolgt anhand der vereinbarten Frachtvereinbarung, CPT vereinbarter Empfangsort (INCOTERMS® 2020), einschließlich Verpackung.  Die Frachtkosten richten sich nach dem tatsächlichen Rückliefergewicht. 

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet wurden.

Kontakt für Fragen und Aufträge

Kontaktieren Sie gerne unser Team „Auftragsmanagement, Service” (DEHN SE „Service Wiederkehrende Prüfung”). 

  • Telefon: +49 9181 906 -1780 
  • Fax: +49 9181 906 -1215 
  • E-Mail: service@dehn.de

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Tausende wiederkehrende Prüfungen werden jährlich und das bereits seit 1993 im DEHN Hochspannungsprüffeld durchgeführt. 2021 wurde das Prüffeld grundlegend überarbeitet: Ein einzigartiger Frequenzumrichter und ein interaktiver Sprachassistent machen das DEHN-Prüffeld weltweit einmalig. Die Erneuerung von Not-Aus und Sicherheitskreissteuerung bringt das Prüffeld auf ein hohes Niveau, was Arbeits- und Anlagensicherheit angeht. 

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