DEHNsphere Spezielle Lizenzbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Speziellen Lizenzbedingungen (nachfolgend „SLB“) gelten für die Nutzung der weiteren von der DEHN SE, Hans-Dehn-Straße 1, 92318 Neumarkt, Deutschland (nachfolgend „DEHN“) unter der Webapplikation DEHNsphere nach Buchung von Lizenzpaketen zu smarten DEHN-Geräten bereitgestellten zusätzlichen Funktionen (nachfolgend umfassend bezeichnet als „Dienste“). 

1.2 Ergänzend zu diesen SLB gelten die „Allgemeinen Nutzungsbedingungen DEHN-Web-Account und Webapplikationen" („ANB") sowie die „Besonderen Nutzungsbedingungen Webapplikation DEHNsphere“ („BNB“).

1.3 DEHN behält sich das Recht vor, diese SLB jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Auf Änderungen weist DEHN seine Kunden in geeigneter Form (z.B. per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse) hin. Jeder Kunde hat das Recht, den Nutzungsvertrag für die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Erhalt der Änderungsanzeige von DEHN zu kündigen. Sofern der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigt, gelten die SLB in der geänderten Fassung als angenommen. DEHN wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der 4-Wochen-Frist gesondert hinweisen. Für Änderungen dieser SLB, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung durch DEHN haben und durch die die Funktionalität der Dienste entscheidend reduziert wird, gilt die Klausel 4.8 der ANB.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Nutzung der Dienste setzt das Einverständnis des Kunden mit diesen SLB und die Buchung mindestens eines Lizenzpaketes zu einem smarten DEHN-Gerät für die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere voraus.

2.2 Die Buchung von Lizenzpaketen zu smarten DEHN-Geräten für die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere kann für den Kunden durch einen für den Kunden handelnden Webapplikations-Administrator der Webapplikation DEHNsphere vorgenommen werden. Ein Webapplikations-Administrator der Webapplikation DEHNsphere ist zugleich Webapplikations-Administrator für die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere (nachfolgend „Webapplikations-Administrator“)

2.3 Die Buchung von Lizenzpaketen zu smarten DEHN-Geräten für die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere erfolgt über das von DEHN bereitgestellte Buchungsformular. Wenn der Webapplikations-Administrator alle Pflichtfelder ausgefüllt und diesen SLB im Namen des Kunden zugestimmt hat, kann er die Buchung für eine bestimmte Anzahl smarter DEHN-Geräte an DEHN senden. Mit Zugang der Buchung eines Lizenzpaketes für die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere bei DEHN kommt zwischen Kunde und DEHN der Nutzungsvertrag für die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere für die gebuchte Anzahl von smarten DEHN-Geräte zustande.  

2.4 Nach erfolgreicher Buchung nach Klausel 2.3 ist der Webapplikations-Administrator berechtigt, die Dienste über den Webapplikations-Account zu nutzen. 

2.5 Der Webapplikations-Administrator kann im Umfang der Lizenzen, die für eine bestimmte Anzahl smarter DEHN-Geräte gebucht wurden, Arbeitnehmer des Kunden zur Nutzung der weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere für diese bestimmte Anzahl smarter DEHN-Gerätautorisieren. Über Schreib- und Leserechte hinaus kann der Webapplikations-Administrator autorisierten Usern auch das Recht einräumen, weitere Arbeitnehmer des Kunden zur Nutzung der weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere für die gebuchte Anzahl smarter DEHN-Geräte zu autorisieren.

2.6 Der Webapplikations-Administrator kann im Umfang der Lizenzen, die für eine bestimmte Anzahl smarter DEHN-Geräte gebucht wurden, Gäste zur Nutzung der weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere für diese bestimmte Anzahl smarter DEHN-Geräte einladen. 

2.7 Voraussetzung für die Nutzung der weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere als autorisierter User ist, dass für den autorisierten User ein Webapplikations-Useraccount für DEHNsphere gemäß der Klauseln 2.6 der BNB eröffnet wurde und dieser Webapplikations-Useraccount nicht gemäß Klausel 9.2 der BNB deaktiviert wurde.

3. Nutzung der Dienste

3.1 Zusätzlich zu den in Klausel 3.1 der ANB genannten Mindestvoraussetzungen sind für die Nutzung der Dienste die Zugriffsberechtigung des Kunden auf mindestens ein in der Leistungsbeschreibung unter https://www.dehn.de/de/loesungen/energie/windenergie/dehnsphere/dehnsphere-leistungsbeschreibung aufgeführtes smartes DEHN-Gerät mit Anbindung an die DEHNsphere-Cloud – mittels Internetverbindung und ausreichender Datenübertragungsrate zur Übertragung der Daten – erforderlich.

4. Leistungen von DEHN

4.1 Inhalt, Umfang und Beschaffenheit der Dienste ergeben sich ausschließlich aus der unter https://www.dehn.de/de/loesungen/energie/windenergie/dehnsphere/dehnsphere-leistungsbeschreibung abrufbaren Leistungsbeschreibung.

5. Nutzungsrechte

5.1 DEHN räumt dem Kunden mit abgeschlossener Buchung nach Klausel 2.3 für die Laufzeit des Nutzungsvertrages das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich begrenzte und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere gemäß den Bestimmungen dieser SLB, der BNB und der ANB zu nutzen. 

5.2 Der Kunde räumt DEHN ein nicht-ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung an den durch die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere in die DEHNsphere-Cloud eingestellten Daten und Informationen für die in diesen SLB festgelegten Zwecke ein. Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle Daten und Informationen die von smarten DEHN-Geräten, die der Kunde an die DEHNsphere-Cloud angebunden hat, in die DEHNsphere-Cloud eingestellt werden, insbesondere auf die Daten die in der Leistungsbeschreibung unter https://www.dehn.de/de/loesungen/energie/windenergie/dehnsphere/dehnsphere-leistungsbeschreibung zu den jeweiligen smarten DEHN-Geräten aufgeführt sind. DEHN ist befugt, diese Daten und Informationen zum Zweck der Erbringung der Dienste zu erheben, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu nutzen, zu speichern und an Dienstleister weiterzugeben.

5.3 DEHN behält sich das Recht vor, die in die DEHNsphere-Cloud eingestellten Daten und Informationen während und nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses zum Zweck der Verbesserung der Dienste, zur Entwicklung neuer Funktionen und/oder Produkte oder zu statistischen Zwecken zu nutzen, auszuwerten und zu speichern. Eine Zugänglichmachung oder Weiterleitung an Dritte findet nur statt, soweit es sich dabei um Subunternehmer oder Berater von DEHN handelt, die der Vertraulichkeit unterliegen.

5.4 DEHN ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste gewonnen Daten zu Zwecken der Verbesserung der Dienste, zur Entwicklung neuer Funktionen und/oder Produkte oder zu statistischen Zwecken zu nutzen, weiterzuentwickeln und weiterzugeben. Eine Veröffentlichung der gewonnenen Daten erfolgt ausschließlich in aggregierter, anonymisierter oder pseudonymisierter Form.

5.5 DEHN nutzt die in die DEHNsphere-Cloud eingestellten Daten und Informationen nicht zur Ableitung von Erkenntnissen über die wirtschaftliche Lage, die Vermögenswerte oder die Produktionsmethoden des Kunden; DEHN gibt diese Daten und Informationen zu diesem Zweck auch nicht an Dritte weiter.

5.6 Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte für die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere, wie insbesondere die maximale Anzahl der smarten DEHN-Geräte für die die weiteren Funktionen nutzbar sind, bestimmt sich nach den von dem Kunden gebuchten Lizenzpaketen.

6. Gebühren

6.1 Die Höhe der für die Dienste geschuldeten Gebühren bemisst sich nach den Preisen, die zum Zeitpunkt der Buchung von Lizenzpaketen angegebenen werden. 

6.2 DEHN behält sich vor, das Gebührenmodell von Zeit zu Zeit anzupassen. Anpassungen wirken sich ausschließlich auf die Verlängerung oder die Neubuchung von Lizenzpaketen aus. Laufende Lizenzpakete sind von den Anpassungen nicht betroffen. Auf Gebührenanpassungen weist DEHN den Kunden rechtzeitig – mindestens 6 (sechs) Wochen – vor der Verlängerung von Lizenzpaketen hin, so dass der Kunde, sofern er mit der Gebührenanpassung nicht einverstanden ist, das jeweilige Lizenzpaket gemäß Klausel 7.3 zum Ende der Laufzeit kündigen kann.

6.3 Für die Nutzung der Dienste ist eine kostenlose Testphase von 6 (sechs) Monaten für ein Lizenzpaket von maximal 20 (zwanzig) smarten DEHN-Geräten (nachfolgend „Testphase“) vorgesehen. Die Testphase steht pro Kunde nur einmalig zur Verfügung, es sei denn der Kunde erhält von DEHN ein gesondertes Angebot für eine zusätzliche kostenlose Testphase. Die Testphase kann vom Kunden jederzeit in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt der Webapplikations-Account für DEHNsphere des Kunden besteht zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Testphase ungekündigt fort. Mit Ablauf der Testphase endet der Nutzungsvertrag über das Lizenzpaket für die Testphase automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Nach Ablauf der Testphase muss der Kunde für die vom Lizenzpaket der Testphase umfassten smarten DEHN-Geräte die Buchung von kostenpflichtigen Lizenzpaketen vornehmen, um die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere für diese Geräte kostenpflichtig nutzen zu können. 

6.4 Die Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Gebühren entsteht für jedes Lizenzpaket im Zeitpunkt der Buchung, es sei denn es handelt sich um ein Lizenzpaket der kostenlosen Testphase nach Klausel 6.3. 

6.5 Die Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Gebühren ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienste.

6.6 Für den Fall einer Einstellung der Dienste gemäß Klausel 4.7 der ANB erstattet DEHN dem Kunden für die verbleibende(n) Laufzeit(en) der gebuchten Lizenzpakete, während derer Kunde die Dienste aufgrund der Einstellung nicht mehr nutzen kann, die bereits bezahlten Gebühren.

6.7 Die zu zahlenden Gebühren sind ohne Abzüge mit Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

6.8 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist DEHN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu fordern. Falls DEHN einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist DEHN berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass DEHN ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.

6.9 Unbeschadet der Regelung in Klausel 6.8 kann DEHN im Falle der Nichtbezahlung oder verspäteten Bezahlung geschuldeter Gebühren den Zugang des Kunden, der Webapplikations-Administratoren, der autorisierten User und der Gäste zu der betroffenen weiteren Funktion der Webapplikation DEHNsphere sperren. Die Rechte von DEHN aus Klausel 8.9 der ANB bleiben hiervon unberührt.

6.10 Der Kunde hat nicht das Recht, mit (i) von DEHN bestrittenen oder (ii) nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufzurechnen oder deswegen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Nutzungsvertrag über die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere läuft auf unbestimmte Zeit. Er endet erst dann, wenn Kunde alle Lizenzpakete gekündigt hat.

7.2 Jedes Lizenzpaket für die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere hat eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten. Die Laufzeit beginnt mit Buchung des Lizenzpaketes gemäß Klausel 2.3. 

7.3 Die Laufzeit eines Lizenzpaketes verlängert sich mit Ablauf der Laufzeit automatisch um weitere 12 (zwölf) Monate, es sei denn der Kunde kündigt das Lizenzpaket ordentlich zum Ende der Laufzeit.

7.4 Falls DEHN dem Kunden bei Buchung die Testphase für ein Lizenzpaket einräumt, endet der Nutzungsvertrag über das Lizenzpaket für die Testphase automatisch mit dem Ablauf der Testphase, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. 

7.5 Im Übrigen ist eine ordentliche Kündigung von Lizenzpaketen durch Kunde ausgeschlossen.

7.6 Mit Beendigung des Nutzungsvertrages über die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere wird der Zugang des Kunden, der Webapplikations-Administratoren, der autorisierten User und der Gäste zu den von der Beendigung betroffenen weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere gesperrt. Die über die weiteren Funktionen der Webapplikation DEHNsphere gespeicherten Daten bleiben gespeichert, solange der jeweilige Webapplikations-Account für DEHNsphere aktiv ist. Vier (4) Wochen nach Beendigung des Nutzungsvertrages über die Webapplikation DEHNsphere werden die in der DEHNsphere-Cloud gespeicherten Daten gelöscht. Bis zum Ablauf dieser 4 (vier) Wochen wird DEHN dem Kunden den Export der vom Kunden eingebrachten Inhalte in einem gängigen Standardformat ermöglichen.