Besondere Nutzungsbedingungen Webapplikation DEHNsphere

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Besonderen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „BNB“) gelten für die Nutzung der von der DEHN SE, Hans-Dehn-Straße 1, 92318 Neumarkt (nachfolgend „DEHN“) unter dem DEHN-Web-Account bereitgestellten Webapplikation DEHNsphere, einschließlich sämtlicher, über DEHNsphere abrufbarer Funktionen bzw. der weiteren nach Buchung von Lizenzpaketen zusätzlich abrufbaren Funktionen (nachfolgend umfassend bezeichnet als „Dienste“).

1.2 Ergänzend zu diesen BNB gelten die „Allgemeinen Nutzungsbedingungen DEHN-Web-Account und Webapplikationen" („ANB"). 

1.3 Für die Nutzung weiterer unter DEHNsphere bereitgestellter Funktionen gelten ergänzend zu diesen BNB jeweils Spezielle Lizenzbedingungen (nachfolgend „SLB“). Diesen SLB muss vor der Nutzung der weiteren unter DEHNsphere zusätzlich bereitgestellten Funktionen gesondert zugestimmt werden.

1.4 DEHN behält sich das Recht vor, diese BNB jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Auf Änderungen weist DEHN seine Kunden in geeigneter Form (z.B. per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse) hin. Jeder Kunde hat das Recht, den Nutzungsvertrag für DEHNsphere innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Erhalt der Änderungsanzeige von DEHN zu kündigen. Sofern der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigt, gelten die BNB in der geänderten Fassung als angenommen. DEHN wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der 4-Wochen-Frist gesondert hinweisen.

2. Vertragsschluss und Registrierung von Accounts

2.1 Die Nutzung der Dienste setzt einen Webapplikations-Account für DEHNsphere und das Einverständnis des Kunden mit diesen BNB voraus.

2.2 Der Webapplikations-Account für DEHNsphere ist Voraussetzung für die Nutzung und die Buchung von Lizenzpaketen für die weiteren unter DEHNsphere bereitgestellten Funktionen. Erst nach Registrierung eines Webapplikations-Accounts für DEHNsphere kann der Kunde für weitere unter DEHNsphere bereitgestellte Funktionen Nutzungsverträge durch die Buchung von Lizenzpaketen abschließen. Die Buchung von Lizenzpaketen für weitere unter DEHNsphere bereitgestellte Funktionen kann nur durch einen Webapplikations-Administrator der Webapplikation DEHNsphere und/oder durch einen autorisierten User der Webapplikation DEHNsphere, dem hierzu nach Erstanmeldung die entsprechenden Rechte eingeräumt wurden, vorgenommen werden.

2.3 Die Registrierung eines Webapplikations-Accounts für DEHNsphere erfolgt über das von DEHN bereitgestellte Registrierungsformular. Wenn der Webapplikations-Administrator alle Pflichtfelder ausgefüllt und diesen BNB im Namen des Kunden zugestimmt hat, kann er die Registrierungsanfrage an DEHN senden. Eine Voraussetzung für das Absenden der Registrierungsanfrage ist eine bestehende Kundennummer des Kunden bei DEHN. Ist für den Kunden noch keine Kundennummer bei DEHN angelegt, dann ist die Kundennummer durch den Kunden bei DEHN zu beantragen. Die Kundennummer kann vom Kunden im Rahmen der Registrierungsanfrage beantragt werden. Ein Anspruch des Kunden auf die Vergabe einer Kundennummer entsteht durch die Beantragung nicht.  Mit Absenden der Registrierungsanfrage gibt der Webapplikations-Administrator für den Kunden ein bindendes Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrages für die Webapplikation DEHNsphere ab. Die Registrierungsanfrage wird anschließend durch DEHN geprüft und – falls noch keine bestehende Kundennummer in der Registrierungsanfrage angegeben war – kann DEHN nach eigenem Ermessen für den Kunden eine Kundennummer vergeben. Im Falle der Annahme des Angebotes sendet DEHN eine elektronische Bestätigung an die E‑Mailadresse des Webapplikations-Administrators. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt die Annahme des Angebots zum Abschluss des Nutzungsvertrages für die Webapplikation DEHNsphere dar. 

2.4 Die Registrierungsbestätigung enthält einen Hyperlink. Über diesen Hyperlink ist eine Erstanmeldung des Webapplikations-Administrators möglich.

2.5 Durch die Registrierungsbestätigung nach Klausel 2.4 kommt weder ein Nutzungsvertrag für die weiteren unter DEHNsphere bereitgestellten Funktionen zu Stande, noch besteht auf Grundlage dieses Nutzungsvertrages ein Anspruch auf Nutzung weiterer unter DEHNsphere bereitgestellter Funktionen. Die Nutzung der weiteren unter DEHNsphere bereitgestellten Funktionen setzt jeweils den Abschluss eines gesonderten Nutzungsvertrages durch die Buchung von Lizenzpaketen voraus und unterliegt neben diesen BNB den jeweils ergänzend geltenden ANB und SLB.

2.6 Der Webapplikations-Administrator kann Arbeitnehmer des Kunden unter dem bestehenden Webapplikations-Account zur Nutzung von DEHNsphere autorisieren. Hierzu kann der Webapplikations-Administrator Webapplikations-Useraccounts für autorisierte User eröffnen. Über Schreib- und Leserechte in DEHNsphere hinaus kann der Webapplikations-Administrator autorisierten Usern auch die gleichen Rechte einräumen, die ihm als Webapplikations-Administrator zustehen, insbesondere das Recht einräumen den Webapplikations-Account für DEHNsphere zu kündigen, Lizenzpakete für weitere unter DEHNsphere bereitgestellte Funktionen zu buchen oder zu kündigen, weitere Arbeitnehmer des Kunden zur Nutzung von DEHNsphere zu autorisieren oder weitere Arbeitnehmer des Kunden gleich einem Webapplikations-Administrator zu autorisieren oder zusätzliche Personen einzuladen. Werden einem autorisierten User durch den Webapplikations-Administrator die gleichen Rechte eingeräumt, dann gilt dieser autorisierte User ebenfalls als Webapplikations-Administrator im Sinne dieser BNB und der SLB. Diejenige Person, welche als autorisierter User gleich einem Webapplikations-Administrator berechtigt wird, muss ein Arbeitnehmer des Kunden sein und hinreichend bevollmächtigt sein, Nutzungsverträge für weitere unter DEHNsphere bereitgestellte Funktionen durch die Buchung von Lizenzpaketen abzuschließen oder Kündigungen von entsprechenden Nutzungsverträgen oder Kündigungen des Webapplikations-Accounts für DEHNsphere für den Kunden vorzunehmen.

2.7 Voraussetzung für die Nutzung eines Webapplikations-Useraccounts ist, dass der autorisierte User gemäß den Klauseln 2.3 bis 2.6 der ANB einen DEHN-Web-Account registriert hat.

2.8 Der Webapplikations-Administrator kann zusätzliche Personen unter dem bestehenden Webapplikations-Account zur temporären Nutzung von DEHNsphere einladen. Hierzu kann der Webapplikations-Administrator Webapplikations-Gastaccounts für Gäste eröffnen.

2.8.1 Voraussetzung für die Nutzung eines Webapplikations-Gastaccounts ist, dass der Gast über einen DEHN-Web-Account eines anderen Kunden verfügt.

2.8.2 Der Webapplikations-Administrator kann Gästen nur Leserechte einräumen. Schreibrechte und Rechte zur Buchung und Kündigung von Lizenzpaketen für weitere unter DEHNsphere bereitgestellte Funktionen sowie zur Kündigung des Webapplikations-Accounts für DEHNsphere können Gästen nicht eingeräumt werden.

2.9 Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass kein Nutzungsvertrag zwischen DEHN auf der einen Seite und Webapplikations-Administratoren, autorisierten Usern oder Gästen auf der anderen Seite geschlossen wird.

3. Nutzung der Dienste

3.1 Zusätzlich zu den in Klausel 3.1 der ANB genannten Mindestvoraussetzungen ist für die Nutzung der Dienste die Zugriffsberechtigung des Kunden auf mindestens ein in der Leistungsbeschreibung unter https://www.dehn.de/de/loesungen/energie/windenergie/dehnsphere/dehnsphere-leistungsbeschreibung aufgeführtes smartes DEHN-Gerät mit Anbindung an die DEHNsphere-Cloud – mittels Internetverbindung und ausreichender Datenübertragungsrate zur Übertragung der Daten – erforderlich.

3.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu und die Nutzung der Dienste geschaffen und aufrechterhalten werden. Dies umfasst auch die ordnungsgemäße Installation, Verwendung und Wartung sowie den Betrieb des jeweiligen smarten DEHN-Gerätes.

4. Leistungen von DEHN

4.1 Inhalt, Umfang und Beschaffenheit der Dienste ergeben sich ausschließlich aus der unter https://www.dehn.de/de/loesungen/energie/windenergie/dehnsphere/dehnsphere-leistungsbeschreibung abrufbaren Leistungsbeschreibung.

4.2 Die Dienste sind ausschließlich als Unterstützung bzw. als Hilfsmittel für den Geschäftsbetrieb des Kunden gedacht und können keine selbständige Prüfung und kritische Bewertung des Kunden und seiner Arbeitnehmer über die korrekte und vollständige Messung und Erfassung von Daten durch die smarten DEHN-Geräte ersetzen. Die fachgerechte und regelmäßige Wartung der mit einem smarten DEHN-Gerät ausgestatteten Anlagen obliegt allein dem Kunden und/oder Eigentümer und/oder Betreiber der Anlagen und hat unabhängig von den von einem smarten DEHN-Gerät gemessenen und erfassten Daten zu erfolgen. Die Entscheidung zur Durchführung von außerplanmäßigen Kontrollender mit einem smarten DEHN-Gerät ausgestatteten Anlagen obliegt allein dem Kunden und/oder Eigentümer und/oder Betreiber der Anlagen und diese Entscheidung hat unabhängig von den von einem smarten DEHN-Gerät gemessenen und erfassten Daten zu erfolgen. Die Dienste nehmen dem Kunden und/oder Eigentümer und/oder Betreiber der Anlagen die Verantwortlichkeit über seine mit einem smarten DEHN-Gerät ausgestatteten Anlagen nicht ab.

4.3 Zur Erbringung der Dienste behält sich DEHN den Einsatz von Subunternehmern vor.

5. Nutzungsrechte

5.1 DEHN räumt dem Kunden mit der Registrierungsbestätigung nach Klausel 2.3 für die Laufzeit des Nutzungsvertrages das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich begrenzte und nicht unterlizenzierbare Recht ein, DEHNsphere gemäß den Bestimmungen dieser BNB und der ANB zu nutzen. 

5.2 Der Kunde räumt DEHN ein nicht-ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung an den unter seinen Webapplikations-Accounts, Webapplikations-Useraccounts und Webapplikations-Gastaccounts in die DEHNsphere-Cloud eingestellten Daten und Informationen für die in diesen BNB festgelegten Zwecke ein. Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle Daten und Informationen die von smarten DEHN-Geräten, die der Kunde an die DEHNsphere-Cloud angebunden hat, in die DEHNsphere-Cloud eingestellt werden, insbesondere auf die Daten die in der Leistungsbeschreibung unter https://www.dehn.de/de/loesungen/energie/windenergie/dehnsphere/dehnsphere-leistungsbeschreibung zu den jeweiligen smarten DEHN-Geräten aufgeführt sind. DEHN ist befugt, diese Daten und Informationen zum Zweck der Erbringung der Dienste zu erheben, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu nutzen, zu speichern und an Dienstleister weiterzugeben. 

5.3 DEHN behält sich das Recht vor, die in die DEHNsphere-Cloud eingestellten Daten und Informationen während und nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses zum Zweck der Verbesserung der Dienste, zur Entwicklung neuer Funktionen und/oder Produkte oder zu statistischen Zwecken zu nutzen, auszuwerten und zu speichern. Eine Zugänglichmachung oder Weiterleitung an Dritte findet nur statt, soweit es sich dabei um Subunternehmer oder Berater von DEHN handelt, die der Vertraulichkeit unterliegen.

5.4 DEHN ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste gewonnen Daten zu Zwecken der Verbesserung der Dienste, zur Entwicklung neuer Funktionen und/oder Produkte oder zu statistischen Zwecken zu nutzen, weiterzuentwickeln und weiterzugeben. Eine Veröffentlichung der gewonnenen Daten erfolgt ausschließlich in aggregierter, anonymisierter oder pseudonymisierter Form.

5.5 DEHN nutzt die in die DEHNsphere-Cloud eingestellten Daten und Informationen nicht zur Ableitung von Erkenntnissen über die wirtschaftliche Lage, die Vermögenswerte oder die Produktionsmethoden des Kunden; DEHN gibt diese Daten und Informationen zu diesem Zweck auch nicht an Dritte weiter.

5.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die vertraglich vereinbarte Nutzung der unter seinen Webapplikations-Accounts, Webapplikations-Useraccounts und Webapplikations-Gastaccounts in die DEHNsphere-Cloud eingestellten Daten und Informationen keine Rechte Dritter verletzt werden (z. B. Urheberrechte oder Know-how-Schutz). 

5.7 Sofern Dritte (einschließlich Webapplikations-Administratoren, autorisierte User, eingeladene Gäste und andere Kunden) Rechte an oder im Hinblick auf die unter den Accounts des Kunden in die DEHNsphere-Cloud eingestellten Daten und Informationen geltend machen, stellt der Kunde DEHN von allen Ansprüchen und von im Zuge der Rechtsverteidigung entstandenen Kosten und Aufwänden frei. Weitergehende Rechte von DEHN, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleiben davon unberührt – einschließlich des Rechts auf Schadensersatz und des Rechts, Webapplikations-Administratoren autorisierte User, eingeladene Gäste und andere Kunden von der Nutzung von DEHNsphere auszuschließen, die die vorgenannten Rechte geltend machen.

6. Gebühren

6.1 DEHN stellt dem Kunden die Nutzung des Webapplikations-Accounts für DEHNsphere gemäß den Bestimmungen dieser BNB kostenfrei zur Verfügung.

6.2 Für die Nutzung weiterer unter DEHNsphere bereitgestellter Funktionen können abweichende Gebührenregelungen gelten.

7. Haftung

7.1 DEHN haftet unbegrenzt im Falle von Personenschäden, bei Arglist sowie für alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DEHN verursacht wurden.

7.2 Im Übrigen haftet DEHN dem Grunde nach nur bei jeder von DEHN zu vertretenden Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für die Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht ist der Höhe nach insgesamt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

7.3 Als Obergrenze des typischerweise vorhersehbaren Schadens für die Verletzung einer wesentlichen Pflicht des Nutzungsvertrages für die Webapplikation DEHNsphere und die weiteren unter DEHNsphere bereitgestellten Funktionen gilt ein Betrag von EUR 15.000,– je Schadensfall.

7.4 Im Übrigen ist die Haftung von DEHN für fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Dies gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DEHN.

7.5 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie durch DEHN oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.6 Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

7.7 Schadensersatzansprüche gegenüber DEHN sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verjähren grundsätzlich ein Jahr nach ihrer Entstehung. Ausgenommen hiervon sind die in Klausel 7.1 genannten Fälle und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Nutzerverwaltung, Deaktivierung von Webapplikations-Useraccounts und Webapplikations-Gastaccount

8.1 Die Rollen- und Rechtevergabe für die Webapplikation DEHNsphere sowie für die weiteren unter DEHNsphere bereitgestellten Funktionen wird über die Nutzerverwaltung der Dienste gesteuert.

8.2 Nach der Erstanmeldung kann der Webapplikations-Administrator einem oder mehreren autorisierten User(n) für die Dienste Schreib-, Lese- und administrative Rechte gleich einem Webapplikations-Administrator entsprechend Klausel 2.6 für den Kunden einräumen. Werden einem autorisierten User die gleichen Rechte wie einem Webapplikations-Administrator eingeräumt, dann gilt dieser autorisierte User ebenfalls als Webapplikations-Administrator im Sinne dieser BNB und der SLB. Der/Die Webapplikations-Administrator(en) haben die vergebene Rolle und deren Rechte in den gesamten Diensten inne; ein Webapplikations-Administrator hat die Rolle und deren Rechte sowohl in der Webapplikation DEHNsphere wie auch in den unter der Webapplikation DEHNsphere bereitgestellten Funktionen inne.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, den Account des die Registrierung vornehmenden Webapplikations-Administrators zu deaktivieren. Voraussetzung ist, dass vor der Deaktivierung mindestens einem autorisierten User entsprechend Klausel 2.6 Rechte gleich einem Webapplikations-Administrator eingeräumt wurden. Der Kunde ist berechtigt Webapplikations-Useraccounts die gleich einem Webapplikations-Administrator gelten zu deaktivieren. Während der Laufzeit der Dienste muss mindestens ein (1) Webapplikations-Administrator bestehen.

8.4 Der Kunde kann die unter seinem Webapplikations-Account angelegten Webapplikations-Useraccounts und Webapplikations-Gastaccounts jederzeit ohne Einhaltung einer Frist deaktivieren.

8.5 Für den Fall, dass autorisierte User und/oder Webapplikations-Administratoren das Unternehmen des Kunden verlassen oder aus anderen betrieblichen Gründen die Zugangsberechtigung der autorisierten User und/oder Webapplikations-Administratoren enden soll, ist der Kunde dafür verantwortlich die unter seinem Webapplikations-Account angelegten Webapplikations-Useraccounts zu deaktivieren.

8.6 Für den Fall, dass die Zugangsberechtigung von Gästen enden soll, ist der Kunde dafür verantwortlich die unter seinem Webapplikations-Account angelegten Webapplikations-Gastaccounts zu deaktivieren.

8.7 Sollte eine Deaktivierung oder Übertragung in den in Klausel 8.3 bis 8.6 genannten Fällen aus technischen oder anderweitigen Gründen nicht möglich sein, hat der Kunde DEHN unverzüglich zu informieren.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Der Nutzungsvertrag über den Webapplikations-Account für DEHNsphere läuft auf unbestimmte Zeit.

9.2 Der Kunde kann den Nutzungsvertrag über den Webapplikations-Account für DEHNsphere jederzeit ohne Einhaltung einer Frist nach Maßgabe der nachfolgenden Klauseln 9.3 und 9.4 ordentlich kündigen.

9.3 Falls der Kunde unter dem Webapplikations-Account für DEHNsphere durch die Buchung von Lizenzpaketen Nutzungsverträge für weitere unter DEHNsphere bereitgestellte Funktionen abgeschlossen hat, führt die Kündigung des Nutzungsvertrages über den Webapplikations-Account für DEHNsphere automatisch zu einer gleichzeitigen Kündigung aller Nutzungsverträge des Kunden über die weiteren unter DEHNsphere abonnierten Funktionen.

9.4 Falls der Kunde unter einem Webapplikations-Account für DEHNsphere durch die Buchung von Lizenzpaketen Nutzungsverträge für weitere unter DEHNsphere bereitgestellte Funktionen mit einer bestimmten Laufzeit kostenpflichtig abgeschlossen hat, wird die Kündigung der Nutzungsverträge des Kunden über diese weiteren unter DEHNsphere abonnierten Funktionen abweichend von Klausel 9.3 erst mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit wirksam. Gleichzeitig wird die Kündigung des Nutzungsvertrages über den Webapplikations-Account für DEHNsphere erst mit Beendigung des letzten kostenpflichtigen Nutzungsvertrages der unter DEHNsphere abonnierten Funktionen wirksam. Der Webapplikations-Account für DEHNsphere bleibt bis zur Beendigung des letzten kostenpflichtigen Nutzungsvertrages der unter DEHNsphere abonnierten Funktionen aktiv. Die Nutzungsverträge für die unter DEHNsphere abonnierten kostenpflichtigen Funktionen, deren Laufzeit noch nicht abgelaufen ist, bleiben bis zum Ablauf der jeweiligen kostenpflichtigen Laufzeit bestehen. Im Zeitraum zwischen Zugang und Wirksamwerden der Kündigung kann der Kunde unter dem betroffenen Webapplikations-Account für DEHNsphere keine weiteren Nutzungsverträge durch die Buchung von Lizenzpaketen für die weiteren unter DEHNsphere bereitgestellten Funktionen abschließen.

9.5 Soweit nur ein (1) Webapplikations-Administrator für DEHNsphere besteht finden Klauseln 8.3 bzw. 8.4 ANB entsprechende Anwendung. Die Kündigung des, dem Webapplikations-Administrator zugehörigen DEHN-Web-Accounts führt insbesondere zu einer automatischen Kündigung der unter diesem DEHN-Web-Account abonnierten Webapplikation DEHNsphere (entsprechend Klausel 8.3 ANB) bzw. falls Nutzungsverträge des Kunden für weitere unter DEHNsphere bereitgestellte Funktionen bestehen führt die Kündigung des, dem Webapplikations-Administrators zugehörigen DEHN-Web-Accounts insbesondere auch zu einer Kündigung aller Nutzungsverträge des Kunden über die weiteren unter DEHNsphere abonnierten Funktionen, allerdings mit der Maßgabe, dass sowohl die Kündigung der Webapplikation DEHNsphere wie auch die Kündigung der Nutzungsverträge des Kunden über die weiteren unter DEHNsphere abonnierten Funktionen erst mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit wirksam wird (entsprechend Klausel 8.4 ANB).

9.6 Soweit mindestens zwei (2) Webapplikations-Administratoren für DEHNsphere bestehen, finden Klauseln 8.3 und 8.4 ANB keine Anwendung. Die Kündigung des DEHN-Web-Accounts eines Webapplikations-Administrators hat keine Auswirkung auf die Laufzeit der Webapplikation DEHNsphere des Kunden bzw. auf die Nutzungsverträge des Kunden über die weiteren unter DEHNsphere abonnierten Funktionen. Der Account für die Nutzung der Webapplikation DEHNsphere sowie der Zugriff auf die weiteren unter DEHNsphere abonnierten Funktionen des kündigenden Webapplikations-Administrators wird gleichzeitig mit der Kündigung des DEHN-Web-Accounts deaktiviert.

9.7 Mit Beendigung des Nutzungsvertrages über DEHNsphere werden der Webapplikations-Account des Kunden für DEHNsphere, sämtliche unter dem Webapplikations-Account eröffnete Webapplikations-Useraccounts und sämtliche unter dem Webapplikations-Account eröffnete Webapplikations-Gastaccounts deaktiviert. Die in der DEHNsphere-Cloud gespeicherten Daten werden nach Ablauf von vier (4) Wochen nach Beendigung des Nutzungsvertrages gelöscht. Während dieser 4 (vier) Wochen wird DEHN dem Kunden den Export der vom Kunden eingebrachten Inhalte in einem gängigen Standardformat ermöglichen.