Online-Seminar zur
VDE-AR-N 4100
und § 14a EnWG
Alle Inhalte im Überblick

Erdung, Überspannungsschutz und § 14a EnWG praxisgerecht umsetzen
Die aktualisierte VDE-AR-N 4100:2026-04 bringt wichtige Anforderungen für Planung, Installation und Bewertung von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz mit sich. Auf dieser Seite finden Sie die Inhalte unseres Online-Seminars noch einmal übersichtlich gebündelt. Sehen Sie sich die Aufzeichnung an, laden Sie die Seminarfolien herunter und nutzen Sie unsere Antworten auf häufige Fragen aus der Praxis. Wenn Sie bereits ein konkretes Projekt planen, können Sie außerdem direkt ein Angebot für die passende DEHN Lösung anfragen.
Aufzeichnung Online-Seminar vom 27.10.2026
Sie möchten einzelne Inhalte noch einmal nachvollziehen oder konnten nicht live am Online-Seminar teilnehmen? In der vollständigen Aufzeichnung können Sie alle Inhalte in Ruhe ansehen und einzelne Themen bei Bedarf gezielt wiederholen.
Präsentation
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Nutzen Sie die Präsentation als kompaktes Nachschlagewerk für Ihre nächsten Projekte. Die Seminarfolien fassen die wichtigsten fachlichen Grundlagen, Änderungen und Lösungsansätze rund um die VDE-AR-N 4100 übersichtlich zusammen.
Damit haben Sie die wesentlichen Informationen zu Erdung, Überspannungsschutz und § 14a EnWG auch nach dem Seminar griffbereit.
Häufige Fragen zur
VDE-AR-N 4100
Für Elektrofachkräfte sind insbesondere die Anforderungen an Erdungsanlagen, der Überspannungsschutz im Hauptstromversorgungssystem und die technische Umsetzung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG relevant. Hinzu kommen Anforderungen für Kundenanlagen mit mehreren Netzanschlüssen sowie für Zähleranschlussschränke im Freien.
In neu zu errichtenden Gebäuden und sonstigen neu zu errichtenden baulichen Anlagen ist unabhängig vom Netzsystem eine Erdungsanlage nach DIN 18014 zu errichten.
Eine Prüfung ist insbesondere erforderlich, wenn keine Erdungsanlage vorhanden ist, ihr Zustand aufgrund fehlender Dokumentation oder möglicher Korrosion nicht bewertet werden kann oder die vorhandene Erdungsanlage für neue Schutz- und Funktionszwecke nicht ausreicht.
Für bestimmte Schutz- und Funktionszwecke darf der PEN- beziehungsweise Neutralleiter des Niederspannungsnetzes nicht als Erdungsleiter verwendet werden. Dazu gehören unter anderem Blitzschutz, Antennenanlagen, Erzeugungsanlagen und Speicher sowie Breitband- und Telekommunikationsnetze.
Vor der Auswahl einer geeigneten Lösung sollten unter anderem folgende Punkte geprüft werden:
- Welche Anwendungen sollen angeschlossen werden?
- Sind die Anwendungen mehr als 10m von der nächstgelegenen Potentialausgleichsschiene entfernt?
- Ist das Erdreich von außen zugänglich?
- Eignet sich der Untergrund für Tiefenerder?
- Können Verbindungsleitungen innen oder außen geführt werden?
- Welche Abdichtung ist bei Wand- oder Bodendurchführungen erforderlich?
Eine Installation durch die Bodenplatte ist grundsätzlich möglich und kann infrage kommen, wenn eine Erdung außerhalb des Gebäudes nicht umsetzbar ist. Dabei müssen die baulichen Gegebenheiten berücksichtigt und die Durchführung dauerhaft fachgerecht gegen mögliche Wassereinwirkung abgedichtet werden.
Der Abstand zwischen Tiefenerdern, richtet sich nach der jeweiligen Eintreibtiefe. Als Faustregel gilt: Der Abstand zwischen den Tiefenerdern sollte mindestens der Eintreibtiefe entsprechen. Das bedeutet beispielsweise, bei einer Eintreibtiefe von 5 m ist ein Abstand von 5 m einzuhalten.
Über die Notwendigkeit entscheidet der technische Gebäudeplaner in Abstimmung mit dem Auftraggeber beziehungsweise Anschlussnehmer. Grundlage ist DIN VDE 0100-443. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in jeder neu zu errichtenden Anlage ein Überspannungsschutz benötigt wird. Auswahl und Errichtung der Geräte erfolgen nach DIN VDE 0100-534.
Der Überspannungsschutz soll möglichst nah am Speisepunkt des Gebäudes installiert werden. In der Praxis kann die Montage direkt auf dem 40-mm-Sammelschienensystem des Zählerschranks erfolgen.
SPDs vom Typ 1 dürfen im netzseitigen Anschlussraum des Zählerschranks, in einem Hauptleitungsverteiler oder in einem separaten Gehäuse installiert werden. Ein Einbau durch den Anschlussnehmer oder Errichter im Hausanschlusskasten ist nicht zulässig.
Bei Gebäuden mit Freileitungseinspeisung sind nach DIN VDE 0100-534 SPDs Typ 1 einzusetzen und in diesem Fall möglichst nah am Zählerschrank anzuordnen.
§ 14a EnWG fordert unter anderem die Netzdienlichkeit steuerbarer Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz.
Die Neuregelung schafft den rechtlichen Rahmen dafür, dass Netzbetreiber im Bedarfsfall steuerbare Verbrauchseinrichtungen zeitweise in ihrer Leistung begrenzen können. Dadurch werden kritische Netzsituationen vermieden, die Stabilität des Stromnetzes erhalten und eine sichere Energieversorgung gewährleistet.
SteuVE sind Anlagen mit einer Leistung über > 4,2 kW im Niederspannungsnetz. Dazu gehören folgende Anwendungen:
- Wallboxen
- Wärmepumpen
- Klimaanlagen
- Energiespeicher
Die neuen Vorgaben gelten seit dem 1. Januar 2024 für die genannten neu in Betrieb genommenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Nein. Die Leistung kann bei drohender Netzüberlastung vorübergehend reduziert werden. Die Verbraucher werden dabei nicht vollständig abgeschaltet.
Die Anlage muss steuerbar ausgeführt werden, beispielsweise über eine Steuerbox oder ein Energiemanagementsystem. Die Steuerbarkeit muss nachgewiesen und dokumentiert werden. Zudem erfolgen Anmeldung und Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber.
Es gibt zwei Varianten:
- Analoge Steuerung: Jede steuerbare Verbrauchseinrichtung wird einzeln angesteuert.
- Digitale Steuerung über ein EMS: Das Energiemanagementsystem übernimmt die stufenlose digitale Regelung der angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Grundvoraussetzung ist, dass das Energiemanagementsystem über eine digitale Kommunikation verfügt, die den Anforderungen des § 14a EnWG entspricht. Zudem muss die Regelung der steuerbaren Geräte durch den Versorgungsnetzbetreiber möglich sein. Vor der Umsetzung empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber.
Zu beachten ist die VDE-AR-N 4100, die Technischen Anschlussbedingungen und die BDEW-Empfehlungen. Abhängig von der konkreten Umsetzung kann ggf. eine Abstimmung mit dem Versorgungsnetzbetreiber erforderlich sein.
Nach BDEW-Richtlinie sind sowohl eine Installation im anlagenseitigen Anschlussraum des Zählerschranks als auch eine Ausführung in einem externen Gehäuse möglich.

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