Spezielle Lizenzbedingungen Webapplikation DEHNplan Viewer

Stand: 01. Juli 2026 

  1. Geltungsbereich 

    1.1. Diese Speziellen Lizenzbedingungen (nachfolgend „SLB“) gelten für die Nutzung der von der DEHN SE, Hans-Dehn-Straße 1, 92318 Neumarkt, Deutschland (nachfolgend „DEHN“) unter der Webapplikation DEHNproject bereitgestellten Webapplikation DEHNplan Viewer, einschließlich sämtlicher, über DEHNplan Viewer abrufbarer Funktionen (nachfolgend umfassend bezeichnet als „Dienste“).  

    1.2. Ergänzend zu diesen SLB gelten die „Allgemeinen Nutzungsbedingungen DEHN-Web-Account und Webapplikationen" („ANB") sowie die „Besonderen Nutzungsbedingungen Webapplikation DEHNproject“ („BNB“).  

    1.3. DEHN behält sich das Recht vor, diese SLB jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Auf Änderungen weist DEHN seine Kunden in geeigneter Form (z.B. per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse) hin. Jeder Kunde hat das Recht, den Nutzungsvertrag für DEHNplan Viewer innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Erhalt der Änderungsanzeige von DEHN zu kündigen. Sofern der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigt, gelten die SLB in der geänderten Fassung als angenommen. DEHN wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der 4-Wochen-Frist gesondert hinweisen. Für Änderungen dieser SLB, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung durch DEHN haben und durch die die Funktionalität der Dienste entscheidend reduziert wird, gilt die Klausel 4.8 der ANB.  

  2. Vertragsschluss 

    2.1. Die Nutzung der Dienste setzt das Einverständnis des Kunden mit diesen SLB und die Buchung mindestens eines Lizenzpaketes für die Webapplikation DEHNplan Viewer voraus.  

    2.2. Die Buchung von Lizenzpaketen für die Webapplikation DEHNplan Viewer kann für den Kunden nur durch den für den Kunden handelnden Webapplikations-Administrator der Webapplikation DEHNproject vorgenommen werden. Die Rollen- und Rechtevergabe für die Webapplikation DEHNplan Viewer wird über die in der Webapplikation DEHNproject integrierte Nutzerverwaltung gesteuert. Der Webapplikations-Administrator der Webapplikation DEHNproject ist zugleich der Webapplikations-Administrator für die Webapplikation DEHNplan Viewer (nachfolgend „Webapplikations-Administrator“).  

    2.3. Die Buchung von Lizenzpaketen für die Webapplikation DEHNplan Viewer erfolgt über das von DEHN bereitgestellte Buchungsformular. Wenn der Webapplikations-Administrator alle Pflichtfelder ausgefüllt und diesen SLB im Namen des Kunden zugestimmt hat, kann er die Buchung an DEHN senden. Mit Zugang der ersten Buchung eines Lizenzpaketes für die Webapplikation DEHNplan Viewer bei DEHN kommt zwischen Kunde und DEHN der Nutzungsvertrag für die Webapplikation DEHNplan Viewer zustande.  

    2.4. Nach erfolgreicher Buchung nach Klausel 2.3 ist der Webapplikations-Administrator berechtigt, die Dienste über den Webapplikations-Account zu nutzen.  

    2.5. Der Webapplikations-Administrator kann im Umfang der gebuchten Lizenzen Arbeitnehmer des Kunden zur Nutzung der Webapplikation DEHNplan Viewer autorisieren.  

    2.6. Voraussetzung für die Nutzung von DEHNplan Viewer als autorisierter User ist, dass für den autorisierten User ein Webapplikations-Useraccount für DEHNproject gemäß der Klauseln 2.5 und 2.6 der BNB eröffnet wurde und dieser Webapplikations-Useraccount nicht gemäß Klausel 9.2 der BNB deaktiviert wurde.  

  3. Nutzung der Dienste 

    3.1. Zusätzlich zu den in Klausel 3.1 der ANB genannten Mindestvoraussetzungen ist für die Nutzung der Dienste die Zugriffsberechtigung des Kunden auf mindestens eine über die von DEHN bereitgestellte Webapplikation DEHNplan erstellte DEHNplan-Zeichnung erforderlich. Für die Nutzung der von DEHN bereitgestellten Webapplikation DEHNplan ist die zusätzliche Buchung von Lizenzpaketen für die Webapplikation DEHNplan erforderlich.  

  4. Leistungen von DEHN 

    4.1 Inhalt, Umfang und Beschaffenheit der Dienste ergeben sich ausschließlich aus der unter https://www.dehn.de/de/produkte/services/dehnproject/leistungsbeschreibung abrufbaren Leistungsbeschreibung. 

  5. Nutzungsrechte 

    5.1. DEHN räumt dem Kunden mit abgeschlossener Buchung nach Klausel 2.3 für die Laufzeit des Nutzungsvertrages das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich begrenzte und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Webapplikation DEHNplan Viewer gemäß den Bestimmungen dieser SLB, der BNB und der ANB zu nutzen.  

    5.2. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte für die Webapplikation DEHNplan Viewer, wie insbesondere die maximale Anzahl der gleichzeitig die Webapplikation DEHNplan Viewer nutzenden autorisierten User und der in der Webapplikation DEHNplan Viewer verfügbare Speicherplatz bestimmen sich nach den von dem Kunden gebuchten Lizenzpaketen. 

  6. Gebühren 

    6.1.Die Höhe der für die Dienste geschuldeten Gebühren bemisst sich nach den Preisen, die zum Zeitpunkt der Buchung von Lizenzpaketen angegebenen werden.  

    6.2. DEHN behält sich vor, das Gebührenmodell von Zeit zu Zeit anzupassen. Anpassungen wirken sich ausschließlich auf die Verlängerung oder die Neubuchung von Lizenzpaketen aus. Laufende Lizenzpakete sind von den Anpassungen nicht betroffen. Auf Gebührenanpassungen weist DEHN den Kunden rechtzeitig – mindestens 6 (sechs) Wochen – vor der Verlängerung von Lizenzpaketen hin, so dass der Kunde, sofern er mit der Gebührenanpassung nicht einverstanden ist, das jeweilige Lizenzpaket gemäß Klausel 7.3 zum Ende der Laufzeit kündigen kann. 

    6.3. Von DEHN bei erstmaliger Buchung eines Lizenzpaketes bzw. bei Verlängerung eines Lizenzpaketes gewährte Rabatte sind jeweils nur einmalig für eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten gültig. 

    6.4. Im Falle der Buchung von Lizenzpaketen entsteht die Pflicht zur Zahlung im Zeitpunkt der Buchung  

    6.5. Die Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Gebühren ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienste. 

    6.6. Für den Fall einer Einstellung der Dienste gemäß Klausel 4.7 der ANB erstattet DEHN dem Kunden für die verbleibende(n) Laufzeit(en) der gebuchten Lizenzpakete, während derer Kunde die Dienste aufgrund der Einstellung nicht mehr nutzen kann, die bereits bezahlten Gebühren. 

    6.7. Die zu zahlenden Gebühren sind ohne Abzüge mit Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. 

    6.8. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist DEHN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu fordern. Falls DEHN einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist DEHN berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass DEHN ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist. 

    6.9. Unbeschadet der Regelung in Klausel 6.8 kann DEHN im Falle der Nichtbezahlung oder verspäteten Bezahlung geschuldeter Gebühren den Zugang des Kunden, der Webapplikations-Administratoren und der autorisierten User zu der betroffenen Webapplikation DEHNplan Viewer sperren. Die Rechte von DEHN aus Klausel 8.9 der ANB bleiben hiervon unberührt. 

    6.10. Der Kunde hat nicht das Recht, mit (i) von DEHN bestrittenen oder (ii) nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufzurechnen oder deswegen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. 

  7. Laufzeit und Kündigung 

    7.1. Der Nutzungsvertrag über die Webapplikation DEHNplan Viewer läuft auf unbestimmte Zeit. Er endet erst dann, wenn Kunde alle Lizenzpakete gekündigt hat. 

    7.2. Jedes Lizenzpaket für DEHNplan Viewer hat eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten. Die Laufzeit beginnt mit Buchung des Lizenzpaketes gemäß Klausel 2.3.  

    7.3. Die Laufzeit eines Lizenzpaketes verlängert sich mit Ablauf der Laufzeit automatisch um weitere 12 (zwölf) Monate, es sei denn der Kunde kündigt das Lizenzpaket ordentlich zum Ende der Laufzeit. 

    7.4. Im Übrigen ist eine ordentliche Kündigung von Lizenzpaketen durch Kunde ausgeschlossen. 

    7.5. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages über die Webapplikation DEHNplan Viewer wird der Zugang des Kunden, der Webapplikations-Administratoren und der autorisierten User zu der von der Beendigung betroffenen Webapplikation DEHNplan Viewer gesperrt. Die in der Webapplikation DEHNplan Viewer gespeicherten Daten bleiben gespeichert, solange der jeweilige Webapplikations-Account für DEHNproject aktiv ist. Vier (4) Wochen nach Beendigung des Nutzungsvertrages über die Webapplikation DEHNproject werden auch die in DEHNplan Viewer gespeicherten Daten gelöscht. Während dieser 4 (vier) Wochen wird DEHN dem Kunden den Export der vom Kunden eingebrachten Inhalte in einem gängigen Standardformat ermöglichen.