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Besondere Nutzungsbedingungen Webbapplikation DEHNproject

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „BNB“) gelten für die Nutzung der von der DEHN SE, Hans-Dehn-Straße 1, 92318 Neumarkt (nachfolgend „DEHN“) unter dem DEHN-Web-Account bereitgestellten Webapplikation DEHNproject, einschließlich sämtlicher, über DEHNproject abrufbarer Funktionen (nachfolgend umfassend bezeichnet als „Dienste“).
1.2 Ergänzend zu diesen BNB gelten die „Allgemeine Nutzungsbedingungen DEHN-Web-Account und Webapplikationen" („ANB").
1.3 Zur Nutzung einzelner Funktionen von DEHNproject ist der Download und die Installation der DEHNplan-Client-Software („Client-Software“) erforderlich. Vor der Nutzung der Client-Software muss den „Spezielle Lizenzbedingungen DEHNplan-Client-Software“(„SLB") zugestimmt werden.
1.4 DEHN behält sich das Recht vor, diese BNB jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Auf Änderungen weist DEHN seine Kunden in geeigneter Form (z.B. per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse) hin. Jeder Kunde hat das Recht, den Nutzungsvertrag für DEHNproject innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Erhalt der Änderungsanzeige von DEHN zu kündigen. Sofern der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigt, gelten die BNB in der geänderten Fassung als angenommen. DEHN wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der 4-Wochen-Frist gesondert hinweisen. Für Änderungen dieser BNB, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung durch DEHN haben und durch die die Funktionalität der Dienste entscheidend reduziert wird, gilt die Klausel 4.8 der ANB.

2. Vertragsschluss und Registrierung von Accounts
2.1 Die Nutzung der Dienste setzt einen Webapplikations-Account für DEHNproject, das Einverständnis des Kunden mit diesen BNB und die Buchung mindestens eines Lizenzpaketes durch den Webapplikations-Administrator voraus. Zur Nutzung einzelner Funktionen der Dienste ist zusätzlich der Download und die Installation der Client-Software sowie das Einverständnis des Kunden mit den SLB erforderlich.
2.2 Die Registrierung eines Webapplikations-Accounts für DEHNproject und die Buchung von Lizenzpaketen erfolgt über das von DEHN bereitgestellte Buchungsformular. Wenn der Webapplikations-Administrator alle Pflichtfelder ausgefüllt und diesen BNB im Namen des Kunden zugestimmt hat, kann er die Buchung an DEHN senden. Mit Zugang der ersten Buchung eines Lizenzpaketes bei DEHN kommt zwischen Kunde und DEHN der Nutzungsvertrag für die Webapplikation DEHNproject zustande.
2.3 Nach erfolgreicher Buchung nach Klausel 2.2 ist der Webapplikations-Administrator berechtigt, die Dienste über den Webapplikations-Account zu nutzen.
2.4 Der Webapplikations-Administrator kann Arbeitnehmer des Kunden unter dem bestehenden Webapplikations-Account zur Nutzung von DEHNproject autorisieren. Hierzu kann der Webapplikations-Administrator im Umfang der gebuchten Lizenzen Webapplikations-Useraccounts für autorisierte User eröffnen. Über Schreib- und Leserechte in DEHNproject hinaus kann der Webapplikations-Administrator autorisierten Usern auch das Recht einräumen, im Umfang der gebuchten Lizenzen weitere Arbeitnehmer des Kunden zur Nutzung von DEHNproject zu autorisieren.
2.5 Voraussetzung für die Nutzung eines Webapplikations-Useraccounts ist, dass der autorisierte User gemäß den Klauseln 2.3 bis 2.6 der ANB einen DEHN-Web-Account registriert hat.
2.6 Der Webapplikations-Administrator kann zusätzliche Personen unter dem bestehenden Webapplikations-Account zur temporären Nutzung von DEHNproject einladen. Hierzu kann der Webapplikations-Administrator Webapplikations-Gastaccounts für Gäste eröffnen. 2.6.1 Voraussetzung für die Nutzung eines Webapplikations-Gastaccounts ist, dass der Gast über einen DEHN-Web-Account eines anderen Kunden verfügt und Webapplikations-Administrator oder autorisierter User eines anderen Webapplikations-Accounts von DEHNproject ist.
2.6.2 Gäste werden nicht auf die vom Kunden gebuchte Anzahl gleichzeitig nutzbarer Accounts angerechnet.
2.6.3 Der Webapplikations-Administrator kann Gästen nur Schreib- und Leserechte einräumen, nicht jedoch das Recht, weitere Personen zur Nutzung von DEHNproject zu autorisieren oder einzuladen.
2.7 Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass kein Nutzungsvertrag zwischen DEHN auf der einen Seite und Webapplikations-Administratoren, autorisierten Usern oder Gästen auf der anderen Seite geschlossen wird.

3. Nutzung der Dienste
3.1 Mindestvoraussetzung für die Nutzung der Dienste ist ein internetfähiges Endgerät, auf dem ein Betriebssystem und ein Webbrowser, jeweils marktgängig und in aktueller Version, installiert sind, eine Internetverbindung mit hinreichender Datenübertragungsrate sowie der Download und die Installation der Client-Software auf dem internetfähigen Endgerät. Die Systemanforderungen der Client-Software sind in der Leistungsbeschreibung hinterlegt.
3.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu und die Nutzung der Dienste geschaffen und aufrechterhalten werden.
3.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die in die DEHNproject-Cloud eingestellten Daten zu Sicherungszwecken auch auf kundeneigenen Informationssystemen vorzuhalten.

4. Leistungen von DEHN
4.1 Inhalt, Umfang und Beschaffenheit der Dienste ergeben sich ausschließlich aus der unter abrufbaren Leistungsbeschreibung.
4.2 Die Dienste werden von DEHN in Teilen als webbasierte Cloud-Dienste und in Teilen über die Client-Software bereitgestellt.
4.3 Die Dienste sind ausschließlich als Planungshilfsmittel für den Geschäftsbetrieb des Kunden gedacht und können keine selbständige Prüfung und kritische Bewertung des Kunden und seiner Arbeitnehmer über die korrekte und vollständige Planung von Maßnahmen ersetzen. Mit Hilfe der Dienste erstellte Planungsunterlagen müssen vor Ausführung den tatsächlichen Gegebenheiten, Anforderungen und Einschränkungen angepasst werden. Die hierzu erforderliche fachmännische Beurteilung sowie die fachgerechte Auslegung und Dimensionierung im Einzelfall obliegt allein dem Kunden.
4.4 Zur Erbringung der Dienste behält sich DEHN den Einsatz von Subunternehmern vor.

5. Nutzungsrechte
5.1 DEHN räumt dem Kunden mit abgeschlossener Buchung nach Klausel 2.2 für die Laufzeit des Nutzungsvertrages das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich begrenzte und nicht unterlizenzierbare Recht ein, DEHNproject gemäß den Bestimmungen der SLB, dieser BNB und der ANB zu nutzen.
5.2 Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte, wie insbesondere die maximale Anzahl gleichzeitig nutzbarer Webapplikations-Useraccounts und der in der DEHNproject-Cloud verfügbare Speicherplatz bestimmen sich nach den von dem Kunden gebuchten Lizenzpaketen.
5.3 Die Client-Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei DEHN. Die Nutzung der Client-Software unterliegt den SLB.
5.4 Der Kunde räumt DEHN ein nicht-ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung an den unter seinen Webapplikations-Accounts, Webapplikations-Useraccounts und Webapplikations-Gastaccounts in die Client-Software importierten oder in die DEHNproject-Cloud eingestellten Daten und Informationen – wie z.B. Projektdaten, Stücklisten und Plänen – für die in diesen BNB festgelegten Zwecke ein. DEHN ist befugt, diese Daten und Informationen zum Zweck der Erbringung der Dienste zu erheben, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu nutzen, zu speichern und an Dienstleister weiterzugeben.
5.5 DEHN behält sich das Recht vor, die in die Client-Software importierten oder in die DEHNproject-Cloud eingestellten Daten und Informationen während und nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses zum Zweck der Verbesserung der Dienste, zur Entwicklung neuer Funktionen und/oder Produkte oder zu statistischen Zwecken zu nutzen, auszuwerten und zu speichern. Eine Zugänglichmachung oder Weiterleitung an Dritte findet nur statt, soweit es sich dabei um Subunternehmer oder Berater von DEHN handelt, die der Vertraulichkeit unterliegen.
5.6 DEHN ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste gewonnen Daten zu Zwecken der Verbesserung der Dienste, zur Entwicklung neuer Funktionen und/oder Produkte oder zu statistischen Zwecken zu nutzen, weiterzuentwickeln und weiterzugeben. Eine Veröffentlichung der gewonnenen Daten erfolgt ausschließlich in aggregierter, anonymisierter oder pseudonymisierter Form.
5.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die vertraglich vereinbarte Nutzung der unter seinen Webapplikations-Accounts, Webapplikations-Useraccounts und Webapplikations-Gastaccounts in die Client-Software importierten oder in die DEHNproject-Cloud eingestellten Daten und Informationen keine Rechte Dritter verletzt werden (z. B. Urheberrechte oder Know-how-Schutz).
5.8 Sofern Dritte (einschließlich Webapplikations-Administratoren, autorisierte User, eingeladene Gäste und andere Kunden) Rechte an oder im Hinblick auf die unter den Accounts des Kunden in die Client-Software importierten oder in die DEHNproject-Cloud eingestellten Daten und Informationen geltend machen, stellt der Kunde DEHN von allen Ansprüchen und von im Zuge der Rechtsverteidigung entstandenen Kosten und Aufwänden frei. Weitergehende Rechte von DEHN, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleiben davon unberührt – einschließlich des Rechts auf Schadensersatz und des Rechts, Webapplikations-Administratoren autorisierte User, eingeladene Gäste und andere Kunden von der Nutzung von DEHNproject auszuschließen, die die vorgenannten Rechte geltend machen.

 

6. Vertraulichkeit
6.1 „Vertrauliche Informationen” im Sinne der nachfolgenden Klauseln sind sämtliche Informationen, Dokumente, Bilder, Zeichnungen, Know-How, Daten, Muster und Projektunterlagen, die ab Beginn des Nutzungsvertrages von Kunde an DEHN ausgehändigt oder in sonstiger Weise offenbart werden. Dies schließt insbesondere Informationen zur Planung von (Blitzschutz-)Maßnahmen in konkreten Projekten ein, die Kunde in elektronischer Form in die von DEHN bereitgestellte DEHNproject-Cloud lädt oder in die Client-Software importiert. Vertrauliche Informationen sind ausdrücklich nicht die im Rahmen der Leistungserbringung durch DEHN generierten, zusammengestellten oder anderweitig von DEHN gewonnen (nicht personenbezogenen) Daten und Know-How.
6.2 Vertrauliche Informationen nach Klausel 6.1
6.2.1 dürfen von DEHN nur zur Erfüllung des Vertragszwecks erhoben, vervielfältigt, verarbeitet, genutzt, gespeichert und a nDienstleister weitergegeben werden,
6.2.2 dürfen von DEHN nicht veröffentlicht oder in sonstiger Formweitergegeben werden; abweichend hiervon ist eine Weitergabe zulässig, soweit DEHN aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen zur Weitergabe verpflichtet ist.
6.3 Von der Vertraulichkeitsverpflichtung in Klausel 6.1 ausgenommen sind solcheInformationen, die
6.3.1 im Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits allgemein bekannt waren oder der Allgemeinheit ohne eine Verletzung dieser Nutzungsbedingungen bekannt werden, oder
6.3.2 DEHN bei Abschluss des Nutzungsvertrages nachweislich bekannt waren oder danach von einem Dritten berechtigter Weise bekannt gemacht werden, oder
6.3.3 sich bereits vor der Übermittlung durch Kunde im Besitz von DEHN befanden, oder
6.3.4 von DEHN unabhängig von der Übermittlung durch Kunde selbständig entwickelt wurden.
6.4 Auf Aufforderung des Kunden wird DEHN unverzüglich (i) sämtliche VertraulichenInformationen, einschließlich sämtlicher Kopien hiervon, an den Kunden zurückzugeben, bzw. auf Aufforderung des Kunden (ii) eine Vernichtung der Vertraulichen Informationen, einschließlich sämtlicherKopien hiervon, vornehmen und dem Kundengegenüber schriftlich die Tatsache dieser Vernichtung bestätigen.Die vorgenannte Rückgabe- bzw. Vernichtungspflicht gilt nicht (i) für die ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unter dem Vertrag für den Kunden erstellten Planungsergebnisse, (ii) für Vertrauliche Informationen, die bei routinemäßigen Datensicherungen im Rahmen üblicher Archivierungsprozesse auf Backupservern oder in analogen Sicherungssystemen im Generationenprinzip hinterlegt werden; oder (iii) soweit dem gesetzliche Verpflichtungen von DEHN entgegenstehen.
6.5 DievorgenanntenVertraulichkeitsverpflichtungenbestehenabBeginndesNutzungsvertrags und gelten nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von fünf Jahren fort.

7.Gebühren
7.1 Die Höhe der für die Dienste geschuldeten Gebühren bemisst sich nach den Preisen, die zum Zeitpunkt der Buchung von Lizenzpaketen angegebenen werden.
7.2 DEHN behält sich vor, das Gebührenmodell von Zeit zu Zeit anzupassen. Anpassungen wirken sich ausschließlich auf die Verlängerung oder die Neubuchung von Lizenzpaketen aus. Laufende Lizenzpakete sind von den Anpassungen nicht betroffen. Auf Gebührenanpassungen weist DEHN den Kunden rechtzeitig vor der Verlängerung von Lizenzpaketen hin, so dass der Kunde, sofern er mit der Gebührenanpassung nicht einverstanden ist, das jeweilige Lizenzpaket gemäß Klausel 10.3 zum Ende der Laufzeit kündigen kann.
7.3 Bei erstmaliger Buchung eines Lizenzpaketes ist für die Nutzung der Dienste eine einmonatige kostenlose Testphase vorgesehen. Die kostenlose Testphase steht pro Kundenur einmalig zur Verfügung, es sei denn der Kunde erhält von DEHN ein gesondertes Angebot für eine zusätzliche kostenloseTestphase. In dieser Testphase steht dem Kunden zunächst ein reduzierter Funktionsumfang der Dienste („Demo-Version“) zur Verfügung. Mit Ablauf der einmonatigen Testphase erfolgt automatisch eine Umstellung auf die zahlungspflichtige Vollversion. Der Kunde hat zu dem die Möglichkeit, bereits vor Ablauf der Testphase von der Demo-Version in die Vollversion zu wechseln.
7.4 Die Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Gebühren entsteht im Falle der erstmaligen Buchung eines Lizenzpaketes mit Beendigung der einmonatigen Testphase nach Klausel 7.3; dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde innerhalb der Testphase in die Vollversion wechselt oder nicht. Im Falle der Buchung weiterer Lizenzpakete entsteht die Pflicht zur Zahlung im Zeitpunkt der Buchung.
7.5 Die Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Gebühren ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienste.
7.6 Für den Fall einer Einstellung der Dienste gemäß Klausel 4.7 der ANB erstattet DEHN dem Kunden für die verbleibende(n) Laufzeit(en) der gebuchten Lizenzpakete, während derer Kunde die Dienste aufgrund der Einstellung nicht mehr nutzen kann, die bereits bezahlten Gebühren.
7.7 Die zu zahlenden Gebühren sind ohne Abzüge mit Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
7.8 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist DEHN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu fordern. Falls DEHN einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist DEHN berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass DEHN ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
7.9 Unbeschadet der Regelung in Klausel 7.8 kann DEHN im Falle der Nichtbezahlung oder verspäteten Bezahlung geschuldeter Gebühren den jeweils betroffenen Webapplikations-Account und die unter diesem eröffneten Webapplikations-Useraccounts sperren. Die Rechte von DEHN aus Klausel 8.9 der ANB bleiben hiervon unberührt.
7.10 Der Kunde hat nicht das Recht, mit (i) von DEHN bestrittenen oder (ii) nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufzurechnen oder deswegen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

8. Haftung
8.1 DEHN haftet unbegrenzt im Falle von Personenschäden, bei Arglist sowie für alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DEHN verursacht wurden.
8.2 Im Übrigen haftet DEHN dem Grunde nach nur bei jeder von DEHN zu vertretenden Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für die Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht ist der Höhe nach insgesamt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Als Obergrenze des typischerweise vorhersehbaren Schadens für die Verletzung einer wesentlichen Pflicht des Nutzungsvertrages für DEHNproject gilt ein Betrag von EUR 50.000,– je Schadensfall.
8.4 Im Übrigen ist die Haftung von DEHN für fahrlässig verursachte Schäden, ausgeschlossen. Dies gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DEHN.
8.5 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie durch DEHN oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.6 Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
8.7 Schadensersatzansprüche gegenüber DEHN sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verjähren grundsätzlich ein Jahr nach ihrer Entstehung. Ausgenommen hiervon sind die in Klausel 8.1 genannten Fälle und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Deaktivierung von DEHN-Web-Accounts, Webapplikations-Accounts und Webapplikations-Useraccounts
9.1 Der Kunde kann die unter seinen Webapplikations-Accounts angelegten Webapplikations-Useraccounts und Webapplikations-Gastaccounts jederzeit ohne Einhaltung einer Frist deaktivieren.
9.2 Der Kunde ist berechtigt, den Webapplikations-Administrator für DEHNproject auszutauschen und einer anderen registrierten Person aus seinem Unternehmen die Rolle des Webapplikations-Administrators zuzuweisen. Die Übertragung der Administratoren-Rolle ist anhand der in DEHNproject vorgesehenen Einstellungen durch den gegenwärtigen Webapplikations-Administrator vorzunehmen. Voraussetzung für die Übertragung ist, dass der neue Webapplikations-Administrator bereits als autorisierter User unter dem betroffenen Webapplikations-Account registriert ist. Sollte die Übertragung aus technischen oder anderweitigen Gründen nicht möglich sein, hat der Kunde DEHN unverzüglich zu informieren.

10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Der Nutzungsvertrag für DEHNproject läuft auf unbestimmte Zeit. Er endet erst dann, wenn Kunde alle Lizenzpakete gekündigt hat.
10.2 Jedes Lizenzpaket für DEHNproject hat eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten. Die Laufzeit beginnt mit Buchung des Lizenzpaketes gemäß Klausel 2.2.
10.3 Die Laufzeit eines Lizenzpaketes verlängert sich mit Ablauf der Laufzeit automatisch um weitere 12 (zwölf) Monate, es sei denn der Kunde kündigt das Lizenzpaket ordentlich zum Ende der Laufzeit.
10.4 Falls DEHN dem Kunden bei Buchung eines Lizenzpaketes eine kostenlose, einmonatige Testphase einräumt, kann Kunde das Lizenzpaket während dieser Testphase jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich kündigen. Der Kunde verliert das Kündigungsrecht nach Satz 1, wenn er während der Testphase von der Demo-Version in die Vollversion wechselt.
10.5 Im Übrigen ist eine ordentliche Kündigung von Lizenzpaketen durch Kunde ausgeschlossen.
10.6 Kündigungen durch den Kunden sind anhand der in DEHNproject vorgesehenen Einstellungen zu erklären.
10.7 Mit Beendigung des Nutzungsvertrages über DEHNproject werden der Webapplikations-Account des Kunden und sämtliche, unter diesem eröffnete Webapplikations-Useraccounts und Webapplikations-Gastaccounts deaktiviert. Die in der DEHNproject Cloud gespeicherten Daten werden nach Ablauf von vier (4) Wochen nach Beendigung des Nutzungsvertrages gelöscht. Während dieser 4 (vier) Wochen wird DEHN dem Kunden den Export der vom Kunden eingebrachten Inhalte in einem gängigen Standardformat ermöglichen.

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