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Spezielle Lizenzbedingungen DEHNplan-Client-Software

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Speziellen Lizenzbedingungen (nachfolgend „SLB“) gelten für die Nutzung der von der DEHN SE, Hans-Dehn-Straße 1, 92318 Neumarkt (nachfolgend „DEHN“) unter der Webapplikation DEHNproject bereitgestellten DEHNplan-Client-Software (einschließlich des zugehörigen Launchers, zusammen nachfolgend bezeichnet als „Client-Software“) einschließlich sämtlicher, über die Client-Software abrufbarer Funktionen (nachfolgend umfassend bezeichnet als „Dienste“).
1.2 Ergänzend zu diesen SLB gelten die „Allgemeine Nutzungsbedingungen DEHN-Web-Account und Webapplikationen" („ANB") sowie die „Besondere Nutzungsbedingungen Webbapplikation DEHNproject“ („BNB“).
1.3 DEHN behält sich das Recht vor, diese SLB jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Auf Änderungen weist DEHN seine Kunden in geeigneter Form (z.B. per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse) in. Jeder Kunde hat das Recht, den Nutzungsvertrag für DEHNproject innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Erhalt der Änderungsanzeige von DEHN zu kündigen. Sofern der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigt, gelten die SLB in der geänderten Fassung als angenommen. DEHN wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der 4-Wochen-Frist gesondert hinweisen. Für Änderungen dieser SLB, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung durch DEHN haben und durch die die Funktionalität der Dienste entscheidend reduziert wird, gelten die Klauseln 4.7 und 4.8 der ANB.

2. Nutzungsrechte
2.1 Die Client-Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei DEHN.
2.2 DEHN räumt dem Kunden für die Laufzeit des Nutzungsvertrages das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich begrenzte und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Client-Software gemäß den Bestimmungen dieser SLB, der BNB und der ANB zu nutzen.
2.3 Dieses Recht umfasst die Installation der Client-Software, das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Client-Software sowie das Speichern der Software im Arbeitsspeicher des Rechners, auf dem die Client-Software installiert ist. Darüber hinausgehende Rechte an der Client-Software räumt DEHN nicht ein.
2.4 Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte, wie insbesondere der konkrete Umfang und die maximale Anzahl gleichzeitig nutzbarer Client-Software, bestimmt sich nach den von dem Kun-den gebuchten Lizenzpaketen.
2.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Client-Software oder Teile hiervon über die nach Maßgabe dieser SLB erlaubten Nutzung oder die gesetzlich eingeräumten Rechte hinaus zu nutzen, insbesondere ist dem Kunden jegliche Vermietung und öffentliche Zugänglichmachung der Client-Software untersagt.

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