Spezielle Lizenzbedingungen DEHNplan-Client-Software

Stand: 19. August 2026

 

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Speziellen Lizenzbedingungen (nachfolgend „SLB“) gelten für die Nutzung der von der DEHN SE, Hans-Dehn-Straße 1, 92318 Neumarkt, Deutschland (nachfolgend „DEHN“) unter der Webapplikation DEHNproject bereitgestellten DEHNplan-Client-Software (einschließlich des zugehörigen Launchers; zusammen nachfolgend bezeichnet als „Client-Software“), einschließlich sämtlicher, über  die Client-Software abrufbarer Funktionen (nachfolgend umfassend bezeichnet als „Dienste“).
    2. Ergänzend zu diesen SLB gelten die „Allgemeinen Nutzungsbedingungen DEHN-Web-Account und Webapplikationen" („ANB") sowie die „Besonderen Nutzungsbedingungen Webapplikation DEHNproject“ („BNB“). 
    3. DEHN behält sich das Recht vor, diese SLB jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Auf Änderungen weist DEHN seine Kunden in geeigneter Form (z.B. per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse) hin. Jeder Kunde hat das Recht, den Nutzungsvertrag für die Client-Software innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Erhalt der Änderungsanzeige von DEHN zu kündigen. Sofern der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigt, gelten die SLB in der geänderten Fassung als angenommen. DEHN wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der 4-Wochen-Frist gesondert hinweisen. Für Änderungen dieser SLB, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung durch DEHN haben und durch die die Funktionalität der Dienste entscheidend reduziert wird, gilt die Klausel 4.8 der ANB.
  2. Vertragsschluss
    1. Die Nutzung der Dienste setzt das Einverständnis des Kunden mit diesen SLB, die Buchung mindestens eines Lizenzpaketes für die Client-Software sowie den Download und die Installation der Client-Software voraus.
    2. Die Buchung von Lizenzpaketen für die Client-Software kann für den Kunden nur durch den für den Kunden handelnden Webapplikations-Administrator der Webapplikation DEHNproject vorgenommen werden. Die Rollen- und Rechtevergabe für die Client-Software wird über die in der Webapplikation DEHNproject integrierte Nutzerverwaltung gesteuert. Der Webapplikations-Administrator der Webapplikation DEHNproject ist zugleich der Webapplikations-Administrator für die Client-Software (nachfolgend „Webapplikations-Administrator“)
    3. Die Buchung von Lizenzpaketen für die Client-Software erfolgt über das von DEHN bereitgestellte Buchungsformular. Wenn der Webapplikations-Administrator alle Pflichtfelder ausgefüllt und diesen SLB im Namen des Kunden zugestimmt hat, kann er die Buchung an DEHN senden. Mit Zugang der ersten Buchung eines Lizenzpaketes für die Client-Software bei DEHN kommt zwischen Kunde und DEHN der Nutzungsvertrag für die Client-Software zustande.  
    4. Nach erfolgreicher Buchung nach Klausel 2.3 ist der Webapplikations-Administrator berechtigt, die Client-Software zu nutzen. 
    5. Der Webapplikations-Administrator kann im Umfang der gebuchten Lizenzen Arbeitnehmer des Kunden zur Nutzung der Client-Software autorisieren. Über Schreib- und Leserechte hinaus kann der Webapplikations-Administrator autorisierten Usern auch das Recht einräumen, im Umfang der gebuchten Lizenzen weitere Arbeitnehmer des Kunden zur Nutzung der Client-Software zu autorisieren.
    6. Voraussetzung für die Nutzung der Client-Software als autorisierter User ist, dass für den autorisierten User ein Webapplikations-Useraccount für DEHNproject gemäß der Klauseln 2.5 und 2.6 der BNB eröffnet wurde und dieser Webapplikations-Useraccount nicht gemäß Klausel 9.2 der BNB deaktiviert wurde.
  3. Nutzung der Dienste
    1. Zusätzlich zu den in Klausel 3.1 der ANB genannten Mindestvoraussetzungen sind für die Nutzung der Dienste der Download und die Installation der Client-Software auf dem internetfähigen Endgerät erforderlich. Die Systemanforderungen der Client-Software sind in der Leistungsbeschreibung https://www.dehn.de/de/produkte/services/dehnproject/leistungsbeschreibung hinterlegt.
  4. Leistungen von DEHN
    1. Inhalt, Umfang und Beschaffenheit der Dienste ergeben sich ausschließlich aus der unter https://www.dehn.de/de/produkte/services/dehnproject/leistungsbeschreibung abrufbaren Leistungsbeschreibung.
  5. Nutzungsrechte
    1. DEHN räumt dem Kunden mit abgeschlossener Buchung nach Klausel 2.2 für die Laufzeit des Nutzungsvertrages das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich begrenzte und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Client-Software gemäß den Bestimmungen dieser SLB, der BNB und der ANB zu nutzen. 
    2. Dieses Nutzungsrecht umfasst die Installation der Client-Software, das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Client-Software sowie das Speichern der Software im Arbeitsspeicher des Rechners, auf dem die Client-Software installiert ist. Darüber hinausgehende Rechte an der Client-Software räumt DEHN nicht ein.
    3. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte, wie insbesondere die maximale Anzahl der gleichzeitig die Client-Software nutzenden autorisierten User und der verfügbare Speicherplatz bestimmen sich nach den von dem Kunden gebuchten Lizenzpaketen.
    4. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte für die Client-Software, wie insbesondere der konkrete Umfang und die maximale Anzahl gleichzeitig nutzbarer Client-Software, bestimmt sich nach den von dem Kunden gebuchten Lizenzpaketen.
    5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Client-Software oder Teile hiervon über die nach Maßgabe dieser SLB erlaubten Nutzung oder die gesetzlich eingeräumten Rechte hinaus zu nutzen, insbesondere ist dem Kunden jegliche Vermietung und öffentliche Zugänglichmachung der Client-Software untersagt.
    6. Die Client-Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei DEHN.
  6. Gebühren
    1. Die Höhe der für die Dienste geschuldeten Gebühren bemisst sich nach den Preisen, die zum Zeitpunkt der Buchung von Lizenzpaketen angegebenen werden. 
    2. DEHN behält sich vor, das Gebührenmodell von Zeit zu Zeit anzupassen. Anpassungen wirken sich ausschließlich auf die Verlängerung oder die Neubuchung von Lizenzpaketen aus. Laufende Lizenzpakete sind von den Anpassungen nicht betroffen. Auf Gebührenanpassungen weist DEHN den Kunden rechtzeitig – mindestens 6 (sechs) Wochen – vor der Verlängerung von Lizenzpaketen hin, so dass der Kunde, sofern er mit der Gebührenanpassung nicht einverstanden ist, das jeweilige Lizenzpaket gemäß Klausel 7.3 zum Ende der Laufzeit kündigen kann.
    3. Bei erstmaliger Buchung ist für die Nutzung der Dienste eine kostenlose Testphase von 60 (sechzig) Tagen (nachfolgend „Testphase“) vorgesehen. Das Lizenzpaket für die Testphase steht pro Kunde nur einmalig zur Verfügung, es sei denn der Kunde erhält von DEHN ein gesondertes Angebot für eine zusätzliche kostenlose Testphase. In dieser Testphase steht dem Kunden ein reduzierter Funktionsumfang der Dienste (nachfolgend „Demo-Version“) zur Verfügung. Mit Ablauf der Testphase endet der Nutzungsvertrag über das Lizenzpaket für die Testphase automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Nach Ablauf der Testphase muss der Kunde die Buchung eines Lizenzpaketes für die Vollversion vornehmen, um die Dienste uneingeschränkt und kostenpflichtig mit der Vollversion nutzen zu können. Der Kunde hat die Möglichkeit, bereits vor Ablauf der Testphase von der Demo-Version in die kostenpflichtige Vollversion zu wechseln.
    4. Die Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Gebühren entsteht im Falle des Wechselns von der Demo-Version in Lizenzpakete der Vollversion nach Klausel 6.3 Satz 6 mit dem Wechseln in die Vollversion. Im Falle der Buchung weiterer Lizenzpakete entsteht die Pflicht zur Zahlung im Zeitpunkt der Buchung 
    5. Die Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Gebühren ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienste.
    6. Für den Fall einer Einstellung der Dienste gemäß Klausel 4.7 der ANB erstattet DEHN dem Kunden für die verbleibende(n) Laufzeit(en) der gebuchten Lizenzpakete, während derer Kunde die Dienste aufgrund der Einstellung nicht mehr nutzen kann, die bereits bezahlten Gebühren.
    7. Die zu zahlenden Gebühren sind ohne Abzüge mit Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
    8. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist DEHN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu fordern. Falls DEHN einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist DEHN berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass DEHN ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
    9. Unbeschadet der Regelung in Klausel 6.8 kann DEHN im Falle der Nichtbezahlung oder verspäteten Bezahlung geschuldeter Gebühren den Zugang des Kunden, der Webapplikations-Administratoren und der autorisierten User zu der betroffenen Client-Software sperren. Die Rechte von DEHN aus Klausel 8.9 der ANB bleiben hiervon unberührt.
    10. Der Kunde hat nicht das Recht, mit (i) von DEHN bestrittenen oder (ii) nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufzurechnen oder deswegen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
  7. Laufzeit und Kündigung
    1. Der Nutzungsvertrag über die Client-Software läuft auf unbestimmte Zeit. Er endet erst dann, wenn Kunde alle Lizenzpakete gekündigt hat.
    2. Jedes Lizenzpaket für die Client-Software hat eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten. Die Laufzeit beginnt mit Buchung des Lizenzpaketes gemäß Klausel 2.3. 
    3. Die Laufzeit eines Lizenzpaketes verlängert sich mit Ablauf der Laufzeit automatisch um weitere 12 (zwölf) Monate, es sei denn der Kunde kündigt das Lizenzpaket ordentlich zum Ende der Laufzeit.
    4. Falls DEHN dem Kunden bei Buchung die Testphase für ein Lizenzpaket einräumt, kann Kunde das Lizenzpaket während dieser Testphase jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich kündigen. Kündigt der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase, dann endet der Nutzungsvertrag über das Lizenzpaket für die Testphase automatisch mit dem Ablauf der Testphase, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der Kunde verliert das Kündigungsrecht nach Satz 1, wenn er während der Testphase von der Demo-Version in die Vollversion wechselt. 
    5. Im Übrigen ist eine ordentliche Kündigung von Lizenzpaketen durch Kunde ausgeschlossen.
    6. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages über die Client-Software wird der Zugang des Kunden, der Webapplikations-Administratoren und der autorisierten User zu der von der Beendigung betroffenen Client-Software gesperrt. Die gespeicherten Daten bleiben gespeichert, solange der jeweilige Webapplikations-Account für DEHNproject aktiv ist. Vier (4) Wochen nach Beendigung des Nutzungsvertrages über die Webapplikation DEHNproject werden auch die gespeicherten Daten gelöscht. Während dieser 4 (vier) Wochen wird DEHN dem Kunden den Export der vom Kunden eingebrachten Inhalte in einem gängigen Standardformat ermöglichen.