Besondere Nutzungsbedingungen DEHNwork

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Besonderen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „BNB“) gelten für die Nutzung der von der DEHN SE, Hans-Dehn-Straße 1, 92318 Neumarkt (nachfolgend „DEHN“) unter dem Namen DEHNwork angebotenen Applikation (nachfolgend „DEHNwork“) sowie für alle über DEHNwork abrufbarer Funktionen (nachfolgend „DEHNwork-Funktionen“; DEHNwork sowie die DEHNwork-Funktionen nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Dienste“).
    2. DEHN stellt DEHNwork zum Download über einen Drittanbieter, etwa über den Google Play Store (für Android-Endgeräte) oder über den Apple AppStore (für iOS-Endgeräte) (nachfolgend „App-Stores“), zur Verfügung. Für den Download von DEHNwork von den Drittanbietern muss der Kunde ein Konto für den jeweiligen App-Store besitzen und es gelten die entsprechenden Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
    3. Die Nutzung der Dienste setzt voraus, dass ein DEHN-Web-Account registriert ist. Die im Rahmen der Registrierung zum DEHN-Web-Account akzeptierten „Allgemeinen Nutzungsbedingungen DEHN-Web-Account und Webapplikationen“ („ANB“) gelten ausschließlich für die Nutzung des DEHN-Web-Accounts, sofern in diesen BNB nicht bestimmte Klauseln der ANB als konkret auf DEHNwork anwendbar bezeichnet werden. Abweichend zu Klauseln 1.2 und 1.3 der ANB ist der Geltungsbereich dieser BNB für DEHNwork abschließend sowie eigenständig und diese BNB gelten nicht ergänzend zu den ANB. 
    4. Berechtigt zur Registrierung für die Dienste sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher sind von der Registrierung und Nutzung ausgeschlossen.
    5. Von diesen BNB abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn DEHN diesen schriftlich zugestimmt hat.
    6. Durch diese BNB werden alle früheren Nutzungsbedingungen ersetzt.
    7. DEHN behält sich das Recht vor, diese BNB jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Auf Änderungen weist DEHN seine Kunden in geeigneter Form (z.B. per E-Mail an eine vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse) hin. Jeder Kunde hat das Recht, den Nutzungsvertrag für DEHNwork innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Erhalt der Änderungsanzeige von DEHN zu kündigen. Sofern der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigt, gelten die BNB in der geänderten Fassung als angenommen. DEHN wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der 4-Wochen-Frist gesondert hinweisen.
  1. Vertragsschluss und Registrierung
    1. Die Registrierung zu DEHNwork erfolgt nach dem Download von DEHNwork aus den App-Stores und der Installation von DEHNwork auf einem mobilen Endgerät über das von DEHN in DEHNwork bereitgestellte Registrierungsformular.
    2. Diejenige Person, welche den Nutzungsvertrag für DEHNwork für den Kunden abschließt (nachfolgend „registrierte Person“), muss ein Arbeitnehmer des Kunden und hinreichend bevollmächtigt sein, um für den Kunden entsprechende Verträge abzuschließen.
    3. Eine Voraussetzung für die Nutzung der Dienste ist, dass die registrierte Person einen DEHN-Web-Account registriert hat.
    4. Nach dem erstmaligen Öffnen von DEHNwork kann sich die registrierte Person in einem ersten Schritt zum DEHN-Web-Account registrieren, indem die in DEHNwork hinterlegten Registrierungsprozesse für den DEHN-Web-Account entsprechend Klauseln 2.3 bis 2.6 der ANB durchlaufen werden. Mit diesem ersten Schritt kommt der Nutzungsvertrag der registrierten Person für den DEHN-Web-Account zu Stande.
    5. In einem zweiten Schritt muss die registrierte Person das in DEHNwork bereitgestellte Registrierungsformular für DEHNwork ausfüllen. Wenn die registrierte Person alle Pflichtfelder ausgefüllt und diesen BNB im Namen des Kunden zugestimmt hat, kann sie die Registrierungsanfrage zu DEHNwork an DEHN senden. Mit Zugang der Registrierung bei DEHN kommt zwischen Kunde und DEHN der Nutzungsvertrag für DEHNwork zu Stande.
    6. Nach erfolgreicher Registrierung nach Klausel 2.5 ist die registrierte Person berechtigt, die Dienste zu nutzen
    7. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass kein Nutzungsvertrag zwischen DEHN auf der einen Seite und registrierten Personen auf der anderen Seite geschlossen wird. Der Nutzungsvertrag kommt ausschließlich mit dem Kunden zu Stande.
  1. Nutzung der Dienste 
    1. Weitere Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste sind der Download und die Installation von DEHNwork auf einem internetfähigen mobilen Endgerät, auf dem das Betriebssystem iOS oder Android, jeweils marktgängig und in der jeweils beim Download als Mindestvoraussetzung angegebenen Version, installiert ist sowie die Kompatibilität des jeweiligen mobilen Endgerätemodells mit DEHNwork (kompatible mobile Endgerätemodelle werden bei Download angegeben). Die Inanspruchnahme der Dienste setzt ferner eine Internetverbindung mit hinreichender Datenübertragungsrate voraus.
    2. Zur Nutzung der Dienste benötigt das mobile Endgerät zudem eine Bluetooth Low Energy Schnittstelle in der jeweils beim Download als Mindestvoraussetzung angegebenen Version (nachfolgend „BLE Schnittstelle“).
    3. Weitere Voraussetzung für die Nutzung der Dienste ist, dass der Kunde und die registrierte Person die Zugriffsberechtigung auf mindestens einen Spannungswarner DEHNsense EFD (nachfolgend „DEHNsense EFD“) mit Anbindung an DEHNwork verfügt. Zur Nutzung einzelner DEHNwork-Funktionen ist es erforderlich, dass sich der DEHNsense EFD in Reichweite der BLE Schnittstelle des mobilen Endgerätes befindet.
    4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu und die Nutzung der Dienste geschaffen und aufrechterhalten werden. Für die Nutzung der Dienste ist es insbesondere erforderlich, das Betriebssystem des mobilen Endgeräts sowie DEHNwork jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten. Anpassungen an DEHNwork können dazu führen, dass insbesondere ältere mobile Endgeräte den Anforderungen von DEHNwork zukünftig nicht oder nur noch eingeschränkt entsprechen.
    5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von seinen registrierten Personen angegebenen Daten stets dem aktuellen Stand entsprechen und nimmt die hierfür jeweils erforderlichen Aktualisierungen vor. Persönliche Zugangsdaten (wie Passwörter) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Passwörter sollten zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen Zugriff auf oder Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben, hat der Kunde DEHN hierüber unverzüglich per E Mail zu informieren und seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
    6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Zugang zu DEHNwork von ihm zugehörigen registrierten Personen die aus dem Unternehmen des Kunden ausscheiden oder deren Zugangsberechtigung zu DEHNwork enden soll, unverzüglich deaktiviert wird. Sollte eine Deaktivierung aus technischen oder anderweitigen Gründen nicht möglich sein, hat der Kunde DEHN unverzüglich zu informieren.
    7. Dem Kunden ist es untersagt, die Dienste missbräuchlich zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung der Dienste liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (i) Angaben macht, die nach seinem bestem Wissen falsch sind, (ii) Maßnahmen ergreift, die darauf gerichtet sind, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, oder (iii) den vereinbarten Nutzungsumfang überschreitet.
    8. Der Kunde verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf die Dienste zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen von DEHN zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute Force Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die DEHN schädigen können.
    9. Der Kunde verpflichtet sich, keinerlei rechtswidrige, rechtsverletzende, beleidigende, verleumderische, diskriminierende, menschenverachtende, rassistische, verfassungsfeindliche, sexistische, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte einzustellen.
    10. Wenn der Kunde Kenntnis von Inhalten erlangt, die gegen die vorstehende Klausel 3.9 dieser BNB verstoßen, wird er diese Inhalte umgehend entfernen, sofern die Inhalte von seinen registrierten Personen stammen und die Entfernung der Inhalte für ihn technisch möglich ist, oder DEHN von der Existenz dieser Inhalte in Kenntnis setzen.
    11. DEHN ist berechtigt, rechtsverletzende Inhalte, insbesondere solche, die gegen die Klausel 3.9 dieser BNB verstoßen, zu entfernen sowie den Zugang zu bestimmten DEHNwork-Funktionen zu beschränken oder den Zugang des Kunden zu DEHNwork insgesamt zu sperren.
    12. Der Kunde sorgt für die Kenntnisnahme und Einhaltung der in diesen BNB enthaltenen Bestimmungen durch seine registrierten Personen.
    13. Der Kunde muss sich Verstöße seiner registrierten Personen gegen die Bestimmungen dieser BNB sowie sonstige rechtswidrige Handlungen seiner registrierten Personen wie eigene rechtswidrige Handlungen zurechnen lassen und stellt DEHN von allen hierdurch entstehenden Schäden und angemessenen Aufwendungen frei.
    14. Der Kunde haftet bei der von ihm und/oder seinen registrierten Personen zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter gegenüber diesen Dritten selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter aufgrund einer solchen Verletzung ist der Kunde verpflichtet, DEHN vollumfänglich freizustellen, sofern er nicht nachweist, dass er die schadensursächliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. DEHN behält es sich vor, Ansprüche gegen den Kunden und/oder seine registrierten Personen geltend zu machen. Der Kunde stellt DEHN von sämtlichen Ansprüchen frei, die seine registrierten Personen wegen Nutzung der Dienste gegen DEHN geltend machen.
  1. Leistungen von DEHN
    1. Inhalt, Umfang und Beschaffenheit der Dienste ergeben sich ausschließlich aus den unter https://www.dehn.de/de/detektor-dehnsense-efd abrufbaren Leistungsbeschreibungen.
    2. DEHN behält sich das Recht vor, die Dienste den Marktgegebenheiten laufend anzupassen.
    3. Auf Anpassungen, die die Funktionalität der Dienste entscheidend reduzieren, weist DEHN seine Kunden in geeigneter Form (z.B. per E-Mail an eine vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse) hin. Jeder Kunde hat das Recht, den von den Änderungen betroffenen Nutzungsvertrag innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Erhalt der Änderungsanzeige von DEHN zu kündigen. Sofern der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigt, gilt der geänderte Leistungsumfang als vereinbart. DEHN wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der 4-Wochen-Frist gesondert hinweisen.
    4. Einige DEHNwork-Funktionen erfordern eine aktive Internetverbindung und sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der vom jeweiligen Netzbetreiber betriebenen Funkstationen beschränkt und können insbesondere auch durch atmosphärische Bedingungen, topografische Gegebenheiten, die Position sowie Hindernisse (z.B. Brücken und Gebäude) beeinträchtigt werden. Einige DEHNwork-Funktionen erfordern ferner aktive BLE Schnittstellen und sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der BLE Schnittstellen des mobilen Endgerätes und des DEHNsense EFD beschränkt und können insbesondere durch elektromagnetische Strahlung (z.B. Mikrowellen und Leuchtstoffröhren), Störungen durch andere sich in der Nähe befindliche drahtlose Geräte die dasselbe Frequenzband verwenden, der Position sowie Hindernisse (z.B. Wände in Gebäuden und Metalle) beeinträchtigt werden. Die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der genutzten mobilen Endgeräte sowie die Bluetooth- und/oder Internet- und/oder Mobilfunkverbindung sind nicht Gegenstand der Leistungen von DEHN; hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich.
    5. Der Anspruch auf Nutzung der Dienste besteht nur im Rahmen des aktuellen und bewährten Stands der Technik. DEHN behält sich vor, den Zugang zu den Diensten zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (z.B. bei Wartungsarbeiten). Zeitweilige Beschränkungen nach Satz 1 kündigt DEHN dem Kunden in geeigneter Form (z.B. per E-Mail an eine vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse und/oder direkt in DEHNwork) an.
    6. Zur Erbringung der Dienste behält sich DEHN den Einsatz von Subunternehmern vor.
  1. Nutzungsrechte 
    1. Die Dienste sind urheberrechtlich geschützt.
    2. Sofern in diesen BNB nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Nutzung der Dienste dem Kunden ausschließlich für eigene unternehmensinterne Zwecke gestattet. Eine Nutzung durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG ist nicht erlaubt. Ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis durch DEHN oder vorbehaltlich anderslautender Regelungen in den BNB ist es dem Kunden untersagt, die Dienste von anderen Personen als seinen Arbeitnehmern in der Rolle als registrierte Person nutzen zu lassen, für Dritte zu nutzen, diesen anzubieten oder zugänglich zu machen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
    3. DEHNwork darf nur von der registrierten Person genutzt werden. Eine Nutzung durch mehrere Personen ist untersagt.
    4. Über die bestimmungsgemäße Nutzung der Dienste hinaus ist der Kunde nicht berechtigt diese zu dekompilieren, zu assemblieren, zu emulieren und zu vervielfältigen.
    5. DEHN räumt dem Kunden mit der Registrierungsbestätigung nach Klausel 2.5 für die Laufzeit des Nutzungsvertrages das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich begrenzte und nicht unterlizenzierbare Recht ein, DEHNworkgemäß den Bestimmungen dieser BNB zu nutzen.
    6. Weitergehende Nutzungsrechte werden dem Kunden durch die Registrierungsbestätigung nach Klausel 2.5 nicht eingeräumt.
  1. Sicherheitshinweise
    1. Die DEHNwork-Funktionen sind lediglich als Unterstützung bzw. als Hilfsmittel für den Ge-schäftsbetrieb des Kunden gedacht und können keine selbständige Prüfung und/oder ein kritisches Urteil des Kunden und der registrierten Personen über die korrekte und vollständige Ausführung der mit den DEHNwork-Funktionen unterstützten Geschäftsaktivitäten ersetzen. DEHNwork darf in Verbindung mit dem DEHNsense EFD nur von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (z.B. im Sinne von EN 50110-1; DIN VDE 0105-100) in/an elektrischen Anlagen benutzt werden. Die Nutzung von DEHNwork in Verbindung mit dem DEHNsense EFD ersetzt nicht das Einhalten der 5 Sicherheitsregeln (nach EN 50110-1; DIN VDE 0105-100). DEHNwork in Verbindung mit DEHNsense EFD stellt insbesondere nur eine zusätzliche Schutzmaßnahme dar und ersetzt nicht das Feststellen der Spannungsfreiheit an der Arbeitsstelle (siehe 3. Sicherheitsregel nach EN 50110-1; DIN VDE 0105-100). Die unter https://www.dehn.de/de/detektor-dehnsense-efd abrufbaren Leistungsbeschreibungen zu DEHNwork und die Gebrauchsanleitung zu DEHNsense sind vor jeder Nutzung in/an elektrischen Anlagen unbedingt zu beachten.
  1. Gebühren
    1. DEHN stellt dem Kunden die Nutzung von DEHNwork gemäß den Bestimmungen dieser BNB kostenfrei zur Verfügung.
    2. DEHN behält sich das Recht vor, zukünftig für die Nutzung der Dienste Gebühren zu verlangen. DEHN wird seine Kunden rechtzeitig und in geeigneter Form (z.B. per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse) auf die Erhebung von Gebühren hinweisen und die geänderten BNB sowie das Gebührenmodell zur Verfügung stellen. Jeder Kunde hat das Recht, den Nutzungsvertrag für DEHNwork innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Änderungsanzeige von DEHN zu kündigen. Sofern der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigt, gelten die BNB in der geänderten Fassung und das Gebührenmodell als angenommen. Der Nutzungsvertrag für DEHNwork wird in diesem Fall kostenpflichtig fortgesetzt. DEHN wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der 4-Wochen-Frist gesondert hinweisen.
  1. Haftung
    1. DEHN haftet unbegrenzt im Falle von Personenschäden, bei Arglist sowie für alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DEHN verursacht wurden.
    2. Im Übrigen haftet DEHN dem Grunde nach nur bei jeder von DEHN zu vertretenden Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für die Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht ist der Höhe nach insgesamt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    3. Als Obergrenze des typischerweise vorhersehbaren Schadens gilt ein Betrag von EUR 5.000,– je Schadensfall.
    4. Im Übrigen ist die Haftung von DEHN für fahrlässig verursachte Schäden, ausgeschlossen. Dies gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DEHN. 
    5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie durch DEHN oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    6. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
    7. Schadensersatzansprüche gegenüber DEHN sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verjähren grundsätzlich ein Jahr nach ihrer Entstehung. Ausgenommen hiervon sind die in Klausel 8.1 genannten Fälle und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  1. Laufzeit und Kündigung
    1. Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
    2. Der Kunde kann den Nutzungsvertrag für DEHNworkjederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich kündigen.
    3. Die Kündigung des DEHN-Web-Accounts führt automatisch zu einer gleichzeitigen Kündigung von DEHNwork, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Der Nutzungsvertrag für DEHNwork endet gleichzeitig zu dem Zeitpunkt zu dem der Nutzungsvertrag über den DEHN-Web-Account gemäß Klausel 8 der ANB endet.
    4. Der Kunde und DEHN haben das Recht, den Nutzungsvertrag für DEHNwork aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund besteht für DEHN insbesondere dann, wenn der Kunde gegen ein in den Klauseln 3.7, 3.8 und 3.9 dieser BNB niedergelegtes Verbot verstößt oder die ihm gewährten Nutzungsrechte schuldhaft in wesentlichem Umfang überschritten werden.
    5. Ein wichtiger Grund i.S.d. Klausel 9.4 besteht für DEHN auch dann, wenn der Kunde, die registrierte Person oder ein Arbeitnehmer des Kunden auf einer offiziellen Sanktionsliste gelistet ist oder wenn der Leistungserbringung durch DEHN ein Länderembargo oder eine sonstige Sanktion entgegensteht. 
    6. Ein wichtiger Grund i.S.d. Klausel 9.4 besteht für DEHN auch dann, wenn DEHN eine Vertragsbeziehung mit dem Kunden aufgrund interner Compliance-Leitlinien nicht gestattet ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Kunde seinen Sitz in einem Land hat, in dem der Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International das nach den internen Compliance-Richtlinien zulässige Mindestmaß (Listenplatz schlechter als Rang 91) unterschreitet.
    7. Kündigungen durch den Kunden sind anhand der in den Diensten vorgesehenen Einstellungen oder – falls derartige Einstellungen in den Diensten nicht vorhanden sind – durch Deinstallieren von DEHNwork durch die registrierte Person zu erklären.
    8. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Kunden deaktiviert und alle Daten gelöscht. 
    9. Bei erheblichen Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine erhebliche Pflichtverletzung ist DEHN berechtigt, die Dienste für den Kunden sowie dessen registrierte Personen sperren. DEHN informiert den Kunden über den Grund der Sperrung in geeigneter Form (z.B. per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse). Die Sperre besteht fort, bis die Pflichtverletzung behoben ist und/oder der Kunde die Unterlassung zukünftiger Pflichtverletzungen glaubhaft gemacht hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung von DEHN bleibt durch die Möglichkeit der Sperrung unberührt.
    10. DEHN behält sich das Recht vor, die hinter den Diensten stehende Infrastruktur und die Dienste als solche einzustellen. DEHN benachrichtigt den Kunden spätestens 6 (sechs) Monate vorher über eine solche Einstellung in geeigneter Form (z.B. per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse).
  1. Datenschutz
    1. Bei der Nutzung der Dienste erhebt und verarbeitet DEHN personenbezogene Daten der als oder für den Kunde(n) handelnden registrierten Personen. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung für DEHNwork.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und aufgrund der Nutzung der Dienste ist Nürnberg. DEHN ist auch berechtigt, am satzungsmäßigen Sitz des Kunden zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen der BNB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 
    3. Änderungen und Ergänzungen dieser BNB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Stand: 28.01.2025