Frage 1: Welche Bezeichnungen tragen/trugen energietechnische Überspannungsschutzgeräte?
Antwort:
- Kombi-Ableiter Typ 1 + 2 / Anforderungsklasse B + C (früher auch Grob- und Mittelschutz genannt)
Er leitet bei einem direkten oder indirekten Blitzeinschlag Blitzteilströme ab und begrenzt sie auf Werte unterhalb der Isolationsfestigkeit der elektrischen Anlage. Er beherrscht den 10/350 µs und den 8/20 µs Impuls.
- Blitzstrom-Ableiter Typ 1 / Anforderungsklasse B (früher auch Grobschutz genannt)
Er leitet bei einem direkten oder indirekten Blitzeinschlag Blitzteilströme ab und begrenzt Überspannungen (SEMP) auf Werte unterhalb der Isolationsfestigkeit der elektrischen Anlage. Er beherrscht den 10/350 µs und den 8/20 µs Impuls. Ein Endgeräteschutz ist nur in Verbindung mit einem nachgelagerten Typ 2-Ableiter gegeben.
- Überspannungs-Ableiter Typ 2 / Anforderungsklasse C (früher auch Mittelschutz genannt)
Er schützt elektrische Anlagen und Endgeräte vor Überspannungsschäden. Er beherrscht den 8/20 µs Impuls.
- Überspannungs-Ableiter Typ 3 / Anforderungsklasse D (früher auch Feinschutz genannt)
Er schützt Endgeräte vor Überspannungsschäden. Er beherrscht den 8/20 µs Impuls, kann jedoch allein keinen Schutz vor Überspannungen aus Blitzeinwirkung oder energiereichen Störungen aus dem Verteilnetz bieten. Hierzu ist ein vorgelagerter Kombi-Ableiter oder Typ 2-Ableiter erforderlich.
Frage 2: Welches Überspannungsschutzgerät muss ich hinsichtlich des vorliegenden Netzsystems auswählen?
A: Maßgebend ist das Netzsystem am räumlichen Einbauort des Überspannungsschutzgerätes. Mehr Info
Frage 3: Mit welchem Anschlussleiterquerschnitt wird ein Überspannungsschutzgerät mit und ohne integrierte Sicherung angeschlossen?
A: Angaben hierzu finden Sie in der jeweiligen Einbauanleitung direkt am Produkt im Online Katalog.
Frage 4: Welche maximalen Anschlussleiterlängen werden für Überspannungsschutzgeräte Typ 1 u. Typ 2 gefordert?
A: Sofern das Überspannungsschutzgerät einen Schutzpegel (Up) in der Höhe der geforderten
Bemessungsstehstoßspannung hat, darf die Leiterlänge aller aktiven Leiter vom Abgriff am
Spannungssystem bis zum Überspannungsschutzgerät und von dessen PE-Anschluss zurück zum
Spannungssystem max. 0,5 m betragen. Die Länge eines evtl. erforderlichen Funktionserdungsleiters (Erdungssymbol) ist so kurz wie möglich auszuführen. Er sollte nicht über größere Strecken parallel zu anderen Stromkreisen geführt werden.
Kann diese Anschlussleiterlänge nicht eingehalten werden, ist folgendes zu beachten:
- Auswahl einer Überspannungs-Schutzeinrichtung (SPD) mit niedrigerem Schutzpegel (Up)
(an einem geradlinig verlegten, 1 Meter langen Leiter, wird bei einem Impulsstrom von 10 kA (8/20) ein Spannungsfall von ungefähr 1000 V erzeugt) - Errichtung einer zweiten, koordinierten Überspannungs-Schutzeinrichtung (SPD), in der Nähe des zu schützenden Betriebsmittels, um so den Schutzpegel (Up) an die Bemessungs-Stoßspannung des zu schützenden Betriebsmittels anzupassen.
Frage 5: Welche Vorsicherungen müssen für Überspannungsschutzgeräte Typ 1 und Typ 2 vorgesehen
werden?
A: Angaben hierzu finden Sie in der Einbauanleitung direkt am Produkt im Online Katalog.
Frage 6: Wann benötige ich ein Überspannungsschutzgerät mit integrierter Vorsicherung?
A: Wenn die Absicherung des Verteiler- bzw. Gerätestromkreises höher ist als die maximale, vom Hersteller angegebene,Sicherung für das Überspannungsschutzgerät ist.
Wenn der Einbau einer Vorsicherung aus Platzgründen schwer oder überhaupt nicht möglich ist.
Frage 7: Welche Überspannungsschutzgeräte benötigen einen Funktionserdungsleiter?
A: Prinzipiell alle Überspannungsschutzgeräte Typ 1 und bei definierten Blitzschutzzonen im Inneren des Gebäudes auch Überspannungsschutzgeräte Typ 2 am Zonenübertritt.
Innerhalb Deutschlands: Auch für das erste Überspannungsschutzgerät Typ 2, das unmittelbar nach dem Zähler eingesetzt wird (siehe DIN VDE 0100-443), sofern sich kein Überspannungsschutzgerät Typ 1 davor befindet.
Frage 8: Wird ein bestimmter Erdausbreitungswiderstand für die Erdung von Überspannungsschutzgeräten gefordert?
A: Nein, das ist nicht der Fall. Wichtig ist der Potenzialausgleich zwischen allen leitfähigen Systemen.
Frage 9: Aus welcher Seite eines RCD ist ein SPD zu installieren?
A: In konventioneller Energierichtung gesehen immer vor dem RCD. Wird nach einem RCD ein SPD (z.B. am Gebäudeaustritt) eingesetzt, muss der davorliegende RCD stoßstromfest sein (S im Quadrat).
Frage 10: In welchen regelmäßigen Intervallen müssen Überspannungsschutzgeräte geprüft werden?
A: Die vorgeschriebenen Intervalle von Wiederholungsprüfungen werden nach DGUV Vorschrift 3 spezifiziert und stellen die Mindestanforderungen dar. Hierin sind für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre vorgesehen. Für Anlagen der Gruppe 700 werden jährliche Prüfungen empfohlen.
Befinden sich die Überspannungsschutzgeräte im Geltungsbereich der Blitzschutznorm DIN EN 62305, werden die Anlagen der Blitzschutzklasse I + II einer jährlichen Prüfung unterzogen und die Anlagen der Blitzschutzklasse III+IV einer Prüfung alle 2 Jahre. Gesetzliche oder baurechtliche Prüfintervalle haben jedoch immer Vorrang.
Frage 11: Welche Prüfungen sind bei Überspannungsschutzgeräten erforderlich?
A: Prinzipiell sind die SPDs hinsichtlich ihres Einsatzortes auf funktionsgemäße Richtigkeit auszuwählen. Diese Fragen helfen bei der Beurteilung:
Wurden die SPDs gemäß Einbauanleitung des Herstellers eingebaut und angeschlossen?
Wurden die nachstehenden Anforderungen eingehalten?
- Mindest-Anschlussquerschnitte?
- Größe der Vorsicherung?
- Sind die Vorsicherungen funktionsfähig?
- Befinden sich die Überspannungsschutzgeräte in einem mechanisch einwandfreien Zustand?
- Zeigen evtl. vorhandene Zustandsanzeigen die Funktionsfähigkeit an?
- Halten Blitzstrom-Ableiter ohne Zustandsanzeigen einen Isolationswiderstand > 500 kΩ bzw. einen IPE von < 10 μA ein?
Frage 12: Wie hoch sind die zulässigen Verlustleistungen von Überspannungsschutzgeräten?
A: Da Überspannungsschutzgeräte der Energietechnik immer parallel zu den zu schützenden elektrischen Betriebsmitteln geschaltet werden, und eigentlich keinen Betriebsstrom verursachen (μA-Bereich), entfällt eine Verlustleistungsbetrachtung.
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